Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Bericht und fordert steuer- und sozialpolitisches Gesamtkonzept
Berlin (ots) - Deutliche Kritik am Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung äußert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich seiner heutigen Befassung im Kabinett. Zugleich mahnt der Verband dringenden politischen Handlungsbedarf an. Der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung belege zwar faktenreich die zunehmende Ungleichheit von Einkommen und Vermögen. Zu deren Bekämpfung biete er jedoch nur ein "Sammelsurium von Konjunktiven".
Behindertenbeauftragte Verena Bentele fordert, die Inklusive Lösung in der kommenden Legislatur weit oben auf Agenda zu stellen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) beschlossen. Mit ihm geht eine Reform des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) einher. Der Bundesrat muss dem KJSG noch zustimmen.
Dazu sagte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele: „Ich bedauere es sehr, dass es auch in dieser Wahlperiode nicht gelungen ist, die Inklusive Lösung zu erreichen. Mit dieser würde eine einheitliche Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der Art der Behinderung unter dem Dach der Kinder und Jugendhilfe und damit die Leistungserbringung aus einer Hand erfolgen.“
„Wer aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Beruf aussteigen muss, wird oft mit einer Armutsrente bestraft. Leider ändert sich durch die aktuell geplanten Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner kaum etwas an dieser Situation.“ Das erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der heutigen geplanten Verabschiedung des Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungsgesetzes im Bundeskabinett.
Wenn Menschen wegen einer schweren Krankheit oder Behinderung vorzeitig in Rente gehen müssen, sind sie im Durchschnitt erst 50 Jahre alt. Die Betroffenen müssen damit rechnen, dass ihnen jahrzehntelang ein Leben in prekären Verhältnissen und ohne finanzielle Perspektive droht. Schon heute sind 40 Prozent der Menschen, die in Haushalten von Erwerbsminderungsrentnern leben, von Armut bedroht, kritisiert Mascher.
Im Sommer 2016 trat das neue Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Eine wesentliche Neuerung des Gesetzes ist eine Schlichtungsstelle nach dem BGG.
Ab heute können sich Menschen mit Behinderungen an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verletzt fühlen. Damit wird eine außergerichtliche und rasche Streitbeilegung für Menschen mit Behinderungen ermöglicht.
Weiterlesen: Behindertenbeauftragte begrüßt, dass Schlichtungsstelle jetzt ihre Arbeit starten kann.
Es ist ein echter Fall. Zugetragen hat sich das Drama in den letzten Wochen: Vermutlich dachte die Patientin aus Nordrhein-Westfalen, alles richtig gemacht zu haben. Schließlich hatte sie im Gegensatz zu vielen anderen eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Doch nun liegt sie im Koma und muss höchstwahrscheinlich gegen ihren eigenen Wunsch weiterleben. Nicht konkret genug seien die Angaben auf den von ihr ausgefüllten Formularen, lautete das Urteil des Bundesgerichtshofs.
„Dieser tatsächliche Fall ist leider kein Einzelfall“, sagt Professor Stefan Kluge, Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und Präsident des 16. DIVI-Kongresses. „Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs kann eine Patientenverfügung nur dann in Kraft treten, wenn sie sehr präzise und konkret umgesetzt werden kann.
Doch was heißt das? Ist es nicht eindeutig, wenn der Patient schreibt, er wünscht für den Fall, dass das Gehirn durch Krankheit oder Unfall einen schweren Dauerschaden erleidet, keine lebensverlängernden Maßnahmen? Nein, das ist es nicht!
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"Die Politik darf sich beim Thema Barrierefreiheit nicht weiterhin auf Freiwilligkeit verlassen. Wir brauchen endlich ein Gesetz, das auch private Rechtsträger, die Güter und Dienstleistungen anbieten, einbezieht", erklärt Ulrike Mascher, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland heute auf einer Veranstaltung anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen.
Seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 besteht in Deutschland eine rechtliche Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit. Dennoch habe das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz in diesem Jahr zu wenige Verbesserungen gebracht. "Es wurde erneut davon abgesehen, private Anbieter öffentlicher Güter und Dienstleistungen, also beispielsweise Supermärkte, Arztpraxen, Einkaufszentren, Friseure, Gaststätten oder Hotels, zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Stattdessen wurden lediglich Vorgaben für die Bundesverwaltung und Träger der öffentlichen Hand gemacht. Das ist inakzeptabel", erklärt die DBR-Sprecherratsvorsitzende.
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„Für Änderungen im Bundesteilhabegesetz brauchen wir ein starkes Parlament“
Jetzt wird sich zeigen, wie ernst in Deutschland der Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ genommen wird.
Heute fand im Bundestag die öffentliche Expertenanhörung zum Bundesteilhabegesetz statt.
Es waren 19 Sachverständige unter anderem aus Verbänden und Wissenschaft geladen, um ihre Einschätzung zum vorgelegten Gesetz zu äußern.
Dazu sagt Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Viele Menschen mit Behinderungen haben sich in den letzten Monaten mit qualifizierten Stellungnahmen eingebracht. Es ist höchste Zeit, dass diese Anregungen aufgenommen werden. In der Hand der Parlamentarierinnen und Parlamentarier liegt es nun, auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der heutigen Anhörung die Schwachpunkte des Gesetzes zu tilgen und seine positiven Ansätze zu stärken. Jetzt wird sich zeigen, wie ernst in Deutschland der Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ genommen wird.“
Die für das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III geplanten Regelungen für Menschen mit Behinderung sind so nicht akzeptabel. Das breite Verbändebündnis aus Deutschem Behindertenrat, Fachverbänden, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Deutschen Gewerkschaftsbund hat daher seine Forderungen zu Nachbesserungen erneuert. "Die Abgeordneten des Bundestages dürfen das wichtigste behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode nicht in der vorliegenden Form beschließen, sondern müssen wichtige Punkte nachbessern", erklärt Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der morgigen Beratung der Koalition.
Weiterlesen: Verbändebündnis fordert dringend Nachbesserungen beim Bundesteilhabegesetz
Das Inklusionsstärkungsgesetz vom 14. Juni 2016 hat die Ansprüche hör- und sprachbehinderter Eltern auf Kommunikationsunterstützung in der Schule neu geregelt. Dies gilt sowohl für öffentliche Schulen als auch für Ersatzschulen. Das Gesetz ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.
Hör- und sprachbeeinträchtigte Eltern sind Menschen, bei denen infolge von Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit auch der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört ist. Bisher hatten sie das Recht auf Kommunikationshilfen, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte in Verwaltungsverfahren erforderlich war. In Schulen gehören dazu die Aufnahme und Entlassung von Schülerinnen und Schülern, die Versetzung und die Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen. Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern für gehörlose Eltern bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulmitwirkung hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung freiwillig übernommen.
Der Bundestag muss tätig werden!
Anlässlich der Inklusionstage am 13. und 14. Oktober stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seine Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung vor. „Die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht und sie ist unverzichtbar für die Demokratie. Leider wird sie immer noch nicht allen Menschen mit Behinderung gewährt. In Deutschland werden laut neuesten Studienergebnissen rund 85.000 Menschen mit Behinderung von ihrem Wahlrecht ausgeschlossen. Das ist nicht länger hinnehmbar“, kritisiert Ulrike Mascher, DBR-Sprecherratsvorsitzende und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Parlamentarischer Prozess soll für Verbesserungen sorgen
Nach vielen Monaten der intensiven Diskussionen über ein neues Bundesteilhabegesetz läuft nun das parlamentarische Verfahren. In vielen Gesprächen mit Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden wurde deutlich, dass im Gesetzentwurf noch dringend Änderungen erforderlich sind. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Verena Bentele hat gemeinsam mit ihren Beauftragtenkolleginnen und -kollegen der Länder wesentliche Punkte zusammengefasst.
Weiterlesen: Behindertenbeauftragte fordern Änderungen am Bundesteilhabegesetz
Der am 5.10.2016 in Berlin stattfindende Reha-Rechtstag ist eine wichtige Plattform, um sich über aktuelle juristische Entwicklungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation auszutauschen.
Themen in diesem Jahr sind u.a.:
• der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes
• Einkommens- und Vermögensanrechnung in der Rehabilitation
• Vergütung und Belegung in Reha-Einrichtungen durch die gesetzlichen Krankenkassen
• Rechtsfragen der Medizinischen Begutachtung
• das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen
5. Oktober 2016 in Berlin
Programm 2016
Verena Bentele „Das AGG hat positive Veränderungen gebracht. Aber es ist Zeit für das Projekt AGG 2.0.“
Heute feiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seinen zehnjährigen Geburtstag. Das Gesetz stellt einen wichtigen Meilenstein für den Schutz gegen Diskriminierung für alle Menschen in Deutschland dar. Ziel des Gesetzes ist es, unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen - sei es aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Weiterlesen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz feiert seinen zehnten Geburtstag
- Bentele: „Jetzt liegt der Ball im Spielfeld des Parlaments.“
- Behindertenbeauftragte fordern: Menschenrechte als politische Handlungsmaxime
- Bundestag erwirkt gute Änderungen für das weiterentwickelte Behindertengleichstellungsrecht
- Die Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung
- Menschen mit Behinderung müssen weiter auf die Verwirklichung ihrer Rechte warten
- Gesetzliche Krankenkassen müssen bei Bedarf für Gebärdensprachkurse aufkommen
- Schwerbehindert fahren in Umweltzonen
- Verena Bentele: „Es ist einiges erreicht und noch vieles zu tun.“
- Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts im Bundestag
- Verena Bentele: „Es war höchste Zeit..."