Nach dem Kabinettsbeschluss zum Bundesteilhabegesetz
Heute hat sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) befasst. Damit kann das BTHG in das parlamentarische Verfahren eingebracht und dem Bundestag vorgelegt werden. Dazu sagte Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: „Mit der Kabinettsbefassung ist eine wichtige Etappe nach vielen Jahren Stillstand erreicht. Der Gesetzesentwurf enthält jetzt eine Reihe guter Elemente. Dafür haben die Verbände der Menschen mit Behinderungen und ich als Behindertenbeauftragte mit überzeugenden Argumenten und Herzblut gekämpft.
Weiterlesen: Bentele: „Jetzt liegt der Ball im Spielfeld des Parlaments.“
51. Treffen der Landes- und Bundesbeauftragten beschließt Saarbrücker Erklärung
Die Beauftragten der Länder und des Bundes für die Belange behinderter Menschen haben gestern und heute mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Saarbrücken über die wichtigsten Punkte der aktuellen Behindertenpolitik diskutiert. Auf dem 51. Treffen stand das Bundesteilhabegesetz im Vordergrund, das sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. In der gemeinsamen Saarbrücker Erklärung fordern die Beauftragten echte Teilhabe und Selbstbestimmung. Sie erwarten, dass die Menschenrechte beachtet werden und die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird.
Die Bundes- und Landesbehindertenbeauftragten unterstützen ausdrücklich die sechs Kernforderungen des Deutschen Behindertenrates (DBR):
Weiterlesen: Behindertenbeauftragte fordern: Menschenrechte als politische Handlungsmaxime
Verena Bentele: „Verbindliche Pläne für Abbau von Barrieren sind ein großer Erfolg“
Der Bundestag hat heute die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Es legt die Regeln dafür fest, wie Barrieren auch unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Bundesverwaltung weiter abgebaut werden. Dazu sagte Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: „Das novellierte Behindertengleichstellungsrecht bringt viele Verbesserungen. So soll es Informationen von Bundesbehörden künftig vermehrt in Leichter Sprache geben, wovon viele Menschen profitieren werden.
Zur Person
Elisabeth Veldhues
Geboren am 19.01.1949 in Rheine
Elisabeth Veldhues, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung
Lebenslauf
1949 in Rheine geboren und aufgewachsen mit 5 Geschwistern.
Seit 45 Jahren verheiratet, Mutter eines erwachsenen Sohnes.
Nach dem Schulabschluss an der Fürstenberg-Realschule
Ausbildung und berufliche Tätigkeit als Bundesbahn-Beamtin.
Nach einer "Familien-Pause" Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit als teilzeitbeschäftigte Angestellte.
Seit November 1993 hauptberufliche Tätigkeit als Geschäftsführerin der SPD-Fraktion in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe.
Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen (mit einer 2-monatigen Unterbrechung) von 2005 bis 2012
Weiterlesen: Die Beauftragte der Landesregierung NRW für die Belange der Menschen mit Behinderung
„Menschen mit Behinderung müssen auch weiterhin auf die Verwirklichung ihrer Rechte warten. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik zwar bereits 2009 verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft zu treffen und damit die Gleichstellung mit anderen Menschen sicherzustellen. Von diesem Ziel sind wir aber noch weit entfernt.“ Das erklärt Ulrike Mascher, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai.
Weiterlesen: Menschen mit Behinderung müssen weiter auf die Verwirklichung ihrer Rechte warten
Gesetzliche Krankenkassen müssen bei Bedarf für Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden.
Geklagt hatte ein Bürger, der an einer nicht heilbaren Hörstörung leidet, die, wie ärztlich bescheinigt, mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Taubheit führen wird. Aus diesem Grund möchte er schon jetzt die Gebärdensprache erlernen, zumal ihm sein Facharzt bescheinigt hat, dass es wichtig sei, möglichst frühzeitig, noch vor dem Eintreten vollständiger Taubheit, mit der Gebärdensprache vertraut zu werden.
Weiterlesen: Gesetzliche Krankenkassen müssen bei Bedarf für Gebärdensprachkurse aufkommen
Auszug aus der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV) Vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I, Nr. 46, S. 2218), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I, Nr. 61,S. 2793), in Kraft getreten am 8. Dezember 2007
Ein Jahr nach der Staatenprüfung: Dokumentation zeigt Handlungsbedarf
Ein Jahr nach der Staatenprüfung veröffentlichen die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und das Deutsche Institut für Menschenrechte heute eine Tagungsdokumentation. Sie zeigt schwarz auf weiß: Die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention muss konsequent vorangetrieben werden.
Weiterlesen: Verena Bentele: „Es ist einiges erreicht und noch vieles zu tun.“
Verena Bentele: „Ich appelliere eindringlich an die Parlamentarier, auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit zu verpflichten.“
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, hat anlässlich der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts im Bundestag gesprochen. Sie sagte: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, so steht es in unserem Grundgesetz. Ich bin froh, dass durch die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts ein Schritt zu mehr Teilhabe gegangen werden soll. Aber kleine Schritte sind zu wenig für einen langen Weg. Ich appelliere daher an die Kraft des Parlamentes: Verpflichten Sie endlich auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit.“
Weiterlesen: Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts im Bundestag
§ Änderung des Strafrechts zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung geht nicht weit genug
Verena Bentele: „Es war höchste Zeit, dass der Strafrahmen für den Missbrauch von Menschen, die der Gewalt schutzlos ausgeliefert sind, angepasst wurde.“
Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches auf den Weg gebracht, das eine Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beinhaltet. Dazu sagte Verena Bentele, Beauftragte des Bundes für die Belange behinderter Menschen:
Wir berichteten über den Rechtsstreit um das Merkzeichen "B". Leider müssen wir das K.o. für Vorstandsmitglied Heinz Josef melden.
Heinz-Josef Thiel teilt uns mit:
„Merkzeichen „B“ – Disput leider erfolglos
In der CIV NRW News, Ausgabe 1/2015, habe ich über meinen Erfolg im Rechtsstreit um das Merkzeichen „Gl“ vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen berichtet.
Mein damals angekündigter Disput zum Merkzeichen „B“ mit fachanwaltlicher Hilfe wurde nach 15 Monaten vor dem gleichen Gericht entschieden.
Klage abgewiesen!
Zu den Entscheidungsgründen führte das Gericht unter anderem aus:
----- Wir berichten in der nächsten CIV News. -------
VG Neustadt a. d. Weinstraße
Kein Fahrerlaubnisentzug bei Schwerhörigkeit
Die Stadt Ludwigshafen hat einem 85 Jahre alten Bürger zu Unrecht die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem dieser sich geweigert hatte, ein ärztliches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit beizubringen.
Zum Sachverhalt
Der 1930 geborene Antragsteller beantragte im Juli 2015 bei der Fahrerlaubnisbehörde der Antragsgegnerin die Umstellung seiner 1962 erworbenen Fahrerlaubnis in die neuen Führerscheinklassen, weil die Urkunde aufgrund ihres Alters unansehnlich geworden war. Anlässlich der Vorsprache des Antragstellers stellte eine Mitarbeiterin der Antragsgegnerin fest, dass dieser ein Hörgerät trug.
Das CIV NRW e.V. Vorstandsmitglied Heinz Josef Thiel kämpft für unsere Rechte. Heinz Josef teilt uns mit:
...in den CIV-News 01/2015 habe ich auf den Seiten 27 – 29 über meinen Rechtsstreit zum Merkzeichen „Gl“ berichtet und auch informiert, dass ich seit Ende November 2014 im Disput mit dem Kreis Recklinghausen über Zuerkennung des Merkzeichens „B“ stehe.
- Persönliche Budgets als Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben
- Teilhabe stärken, Barrieren abbauen und Gerechtigkeit voranbringen
- Stellungnahme zur Fernsehsendung „Sehen statt hören“
- Implantatpass ab 1. Oktober 2015 verpflichtend
- Bankgeschäfte – barrierefrei
- Unentgeltliche Beförderung DB
- Merkzeichen B - Begleitung
- Arbeitgeber und Ehrenamt
- Grundlagen für die Berechnung des „Grad der Behinderung“
- Resolution