51. Treffen der Landes- und Bundesbeauftragten beschließt Saarbrücker Erklärung

Die Beauftragten der Länder und des Bundes für die Belange behinderter Menschen haben gestern und heute mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Saarbrücken über die wichtigsten Punkte der aktuellen Behindertenpolitik diskutiert. Auf dem 51. Treffen stand das Bundesteilhabegesetz im Vordergrund, das sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. In der gemeinsamen Saarbrücker Erklärung fordern die Beauftragten echte Teilhabe und Selbstbestimmung. Sie erwarten, dass die Menschenrechte beachtet werden und die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird.

Die Bundes- und Landesbehindertenbeauftragten unterstützen ausdrücklich die sechs Kernforderungen des Deutschen Behindertenrates (DBR):

• mehr Selbstbestimmung, die Wunsch- und Wahlrechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und nicht einzuschränken;
• Einkommen und Vermögen nicht mehr heranzuziehen;
• Nein zu Leistungskürzungen und -einschränkungen;
• ein Verfahrensrecht, das Leistungen zügig, abgestimmt und wie aus einer Hand für Betroffene ermöglicht und nicht hinter erreichte SGB IX-Gesetzesstandards zurückfällt;
• mehr Teilhabe- und Wahlmöglichkeiten im Arbeitsleben;
• Betroffenenrechte nicht indirekt, z.B. über schlechte finanzielle und vertragliche Rahmenbedingungen für Anbieter, beschneiden.

 

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, sagte zu der Saarbrücker Erklärung: „Das Treffen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Länder hat deutlich gemacht, dass wir dringend bundesweite Standards für Menschen mit Behinderungen benötigen, dafür setzen wir uns gemeinsam ein.“

Hinsichtlich der Elektro-Scooter (E-Scooter) werden Busunternehmen und Hilfsmittelproduzenten aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit E-Scooter beförderungsfähig sind und bleiben. Es gebe hier keine nachvollziehbaren Gründe, E-Scooter-Nutzer generell von der Beförderung in Bussen auszuschließen, so die Beauftragten. Darüber hinaus brauche Deutschland mehr barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum. Die Immobilienmarktwirtschaft solle „Barrierefreiheit“ als Qualitätsmerkmal aufnehmen.

Wie schon auf den letzten Treffen fordern die Bundes- und Landesbehindertenbeauftragten dringend, dass eine Entschädigung für diejenigen, die als Kinder und Jugendliche von 1949-1975 (bis 1990 in der DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben, auf den Weg gebracht wird. Sie erwarten, dass Bund, Länder und Kirchen konsequent zu ihrer Verantwortung stehen und die Stiftung Anerkennung und Hilfe endlich auflegen und an die Betroffenen auszahlen.

Den vollständigen Text der Saarbrücker Erklärung finden Sie hier.

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