„Für Änderungen im Bundesteilhabegesetz brauchen wir ein starkes Parlament“
Jetzt wird sich zeigen, wie ernst in Deutschland der Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ genommen wird.

Heute fand im Bundestag die öffentliche Expertenanhörung zum Bundesteilhabegesetz statt.
Es waren 19 Sachverständige unter anderem aus Verbänden und Wissenschaft geladen, um ihre Einschätzung zum vorgelegten Gesetz zu äußern.

Dazu sagt Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Viele Menschen mit Behinderungen haben sich in den letzten Monaten mit qualifizierten Stellungnahmen eingebracht. Es ist höchste Zeit, dass diese Anregungen aufgenommen werden. In der Hand der Parlamentarierinnen und Parlamentarier liegt es nun, auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der heutigen Anhörung die Schwachpunkte des Gesetzes zu tilgen und seine positiven Ansätze zu stärken. Jetzt wird sich zeigen, wie ernst in Deutschland der Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ genommen wird.“

Zu den deutlichen Schwächen des Gesetzes zählen aus Sicht der Beauftragten die neuen Regelungen zum leistungsberechtigten Personenkreis, die an Teilhabebeeinträchtigungen in fünf von neun Lebensbereichen gekoppelt sind. Zwar ist die Orientierung an ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) positiv, die Auswahl „5 aus 9“ jedoch willkürlich gewählt. Viele Betroffene befürchten daher zu Recht, ab dem 1.1.2020 keine Leistungen der Eingliederungshilfe mehr zu bekommen. Beispielsweise für psychisch beeinträchtigte Menschen oder Menschen mit Sinnesbehinderungen besteht nach der vorgesehenen Neuregelung des Leistungszugangs diese Gefahr. „Am besten wäre es, die 5-aus-9-Regel zu kippen. Zumindest muss aber gewährleistet werden, dass niemand am Ende im neuen Recht ohne die notwendigen Leistungen dasteht. Ermessensregelungen können das nicht auffangen“, sagt die Beauftragte.

Auch die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss so überarbeitet werden, dass Menschen mit Behinderungen in jeder Lebensphase teilhaben können. In der UN-BRK wurde ihr Recht festgeschrieben, dort zu leben, wo, mit wem und wie sie es wollen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von Lebenslage und Lebensalter erbracht werden, wenn sie zur Teilhabe benötigt werden.

Ebenfalls kritisch sieht Bentele das Poolen von Leistungen ohne Zustimmung der Betroffenen: „Niemand darf beispielsweise dazu gezwungen werden, seine eigene Wohnung aufzugeben und in ein Heim zu ziehen.“ Menschen mit Behinderungen haben ein verbrieftes Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.

„Ich setze mich dafür ein, dass die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt werden, damit sie ein wirksames Schwert in Händen halten, das ihre Beteiligung sicherstellt. Nur so können wir Inklusion durchsetzen. Nach allem, was wir aus der Praxis wissen, geht aus meiner Sicht kein Weg an der Unwirksamkeit von Entscheidungen im Falle der Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretungen vorbei“, so die Beauftragte.

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen muss dringend reformiert werden, daran führt kein Weg vorbei. „Die 860.000 betroffenen Menschen mit Behinderungen sind sich nach Jahren der Diskussion bewusst darüber, welche Konsequenzen das Bundesteilhabegesetz in seiner bisherigen Form für ihr Leben haben wird“, mahnt die Beauftragte. „Das Parlament und der Bundesrat müssen nun einen letzten großen Kraftakt unternehmen, um das Gesetz zum Wohle der Menschen zu verbessern.“

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