Nach dem Kabinettsbeschluss zum Bundesteilhabegesetz
Heute hat sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) befasst. Damit kann das BTHG in das parlamentarische Verfahren eingebracht und dem Bundestag vorgelegt werden. Dazu sagte Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: „Mit der Kabinettsbefassung ist eine wichtige Etappe nach vielen Jahren Stillstand erreicht. Der Gesetzesentwurf enthält jetzt eine Reihe guter Elemente. Dafür haben die Verbände der Menschen mit Behinderungen und ich als Behindertenbeauftragte mit überzeugenden Argumenten und Herzblut gekämpft.
Es geht jetzt in die nächste Runde, ich werde mich auch im parlamentarischen Verfahren für weitere Verbesserungen einsetzen. So muss unter anderem sichergestellt werden, dass auch in Zukunft alle Menschen mit hohem Assistenzbedarf selbst entscheiden können, wo sie wohnen und von wem sie ihre Assistenz erhalten wollen.“
Bentele betonte, dass es außerdem keine Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises und kein Zurückfahren der Leistungen geben dürfe.
„Für mich ist auch ein Sonderrecht für die Eingliederungshilfe unvereinbar mit einem modernen Teilhaberecht.

Ich setze auf das „Strucksche Gesetz“: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist“, so Bentele.

Den größten Schritt nach vorne sieht Bentele bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Erreicht wurde, dass Menschen mit hohem Assistenzbedarf künftig bis zu 50.000 Euro besitzen dürfen. Ab 2020 wird auch das Vermögen der Partnerinnen und Partner nicht mehr angerechnet. Die Beauftragte macht aber auch deutlich, dass dies der erste Schritt in eine vollständige Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Teilhabeleistungen sein muss. Das Thema bleibt auf der Tagesordnung. Im parlamentarischen Verfahren gilt es, eine Baustelle zu beheben, die vielen Menschen mit Behinderungen Sorgen macht: Da die Einkommens- und Vermögensgrenzen bei Leistungen der Hilfe zur Pflege unverändert geblieben sind, dürfen hier nur 25.000 Euro Vermögen angespart werden.

Bereits in der Ressortabstimmung konnte Bentele Erfolge verzeichnen:
„Im Bereich der Bildung ist ein wichtiger Schritt geschafft. Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollen jetzt auch für die Nachmittagsbetreuung an offenen Ganztagsschulen erbracht werden, ohne dass eine Einkommens- und Vermögensanrechnung erfolgt. Dies wird die Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion verbessern, denn Eltern müssen keine höheren Kosten mehr tragen, wenn sie für ihre Kinder den Unterricht an der allgemeinen Schule wählen.“

Als wesentliche Forderung der Betroffenen wurde auch eine unabhängige Teilhabeberatung eingeführt. Diese ergänzt die Beratung durch die Rehabilitationsträger und schafft ein größeres Maß an Augenhöhe für die Betroffenen.

„Mich freut außerdem, dass mit dem Budget für Arbeit ein bundesweit gültiges Instrument eingeführt wird, das den Weg von der Werkstatt in den inklusiven Arbeitsmarkt fördert. In der Einführung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten und der Verbesserung der Freistellungs- und Schulungsmöglichkeiten für Schwerbehindertenvertretungen sehe ich eine deutliche Stärkung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt. Ich werde mich aber darüber hinaus im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass Maßnahmen unwirksam sind, wenn eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unterblieben ist“, so Bentele.

Das Bundesteilhabegesetz ist eine komplexe Reform, die einen Systemwechsel einleitet. Dieser Wechsel muss genau beobachtet und analysiert werden. Daher fordert Bentele auch ein umfassendes Monitoring, das deutlich macht, wie sich die Lebensrealität der Betroffenen ändert. Vorgesehen ist dieses Monitoring insbesondere in Bezug auf die Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises; das reicht Bentele jedoch nicht.

„Alle neuralgischen Punkte des Gesetzes müssen von einem Monitoring umfasst werden, außerdem sollten die Verbände der Menschen mit Behinderungen in dem Prozess als Experten immer einbezogen werden. Transparente Ergebnisse stehen für eine gute Politik, eine Politik als lernendes System.“

Für Bentele ist wichtig, dass in ganz Deutschland Menschen mit Behinderungen auf ihre Bundes- und Landtagsabgeordneten zugehen. Sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache und können anhand ihrer Lebensrealität aufzeigen, wo noch Veränderungen notwendig sind, damit am Ende ein Gesetz für die Menschen mit Behinderungen entsteht, das für alle gute Rahmenbedingungen schafft.

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