Informationsbroschüre für Menschen mit Sinnesbehinderung


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Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für
Menschen mit Sinnesbehinderung in NRW
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Fax: 0201-384 375 33
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Inhalt

 

1. Warum soll ich wählen gehen? 3
2. Wer darf wählen? 3
3. Wann ist der Tag der Wahl? 4
4. In welchem Abstand findet die Wahl statt? 4
5. Wen kann ich wählen? 4
6. Was sind Wahlkreise? 5
7. Wo bekomme ich Informationen über die Parteien? 5
8. Was bedeutet eine Wahlbenachrichtigung? 6
9. Wo und wie kann ich wählen? 7
10. Was mache ich am Tag der Wahl? 8
11. Was ist eine Briefwahl? 9
12. Welche Regeln gibt es für die Wahl? 9
13. Welche Hilfen gibt es für Menschen mit Sinnesbehinderung? 10
13.1 Leichte Sprache 10
13.2 Stimmzettelschablonen 11
13.3 Hilfe bei der Stimmabgabe 12
14. Wen kann ich bei Fragen ansprechen? 12
15. Ich benötige Taubblindenassistenz –
An wen kann ich mich wenden? 14
16. Vorankündigung für die Bundestagswahl im September 2017 15
17. Quellen und Links zu mehr Informationen 16
Impressum 20

 

1. Warum soll ich wählen gehen?
Ihre Meinung ist wichtig!
Deutschland ist ein demokratisches Land, in dem alle Menschen mitbestimmen dürfen. Dies geht mithilfe von Wahlen – sie sind die Bausteine der Demokratie. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen bestimmen durch ihre Teilnahme an der Landtagswahl, welche PolitikerInnen und Parteien für die nächsten fünf Jahre politische Entscheidungen in Nordrhein-Westfalen treffen dürfen.
Wenn Sie wählen, entscheiden Sie mit, was für Sie wichtig ist und Sie bestimmen mit, in was für einer Gesellschaft Sie leben wollen.

2. Wer darf wählen?
Alle Einwohner von Nordrhein-Westfalen, die wahlberechtigt sind, dürfen wählen.
In Nordrhein-Westfalen wohnen etwa 18 Millionen Einwohner. Davon sind ungefähr 13 Millionen zur Landtagswahl wahlberechtigt.
Wählen darf, wer
• 18 Jahre alt ist,
• einen deutschen Personalausweis besitzt,
• seit mindestens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnt.
Zum ersten Mal dürfen in Nordrhein-Westfalen auch Menschen wählen, denen eine Betreuung für alle Angelegenheiten gestellt wird. In Nordrhein-Westfalen leben mehr als 21.000 Menschen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung gestellt sind. Bislang durften Menschen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, nicht wählen.
Es gibt jedoch seit 2016 ein neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen, das die allgemeinen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in das Landesrecht aufnimmt. Dieses Gesetz ermöglicht es Menschen, die unter Betreuung stehen, auch an den Wahlen teilzunehmen. Das Gesetz heißt: Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen und stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, in dem es ein solches Gesetz gibt.

3. Wann ist der Tag der Wahl?
Am 14. Mai 2017 von 8:00 bis 18:00 Uhr wird die Wahl des 17. Landtags in NRW stattfinden.

4. In welchem Abstand findet die Wahl statt?
Die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen finden alle fünf Jahre statt.

5. Wen kann ich wählen?
Bei der Landtagswahl wählen Sie
• eine Politikerin oder einen Politiker, die oder der dann Abgeordnete/r im Landtag ist
• und eine Partei.
Die gewählten Abgeordneten bilden den Landtag in Düsseldorf und sind somit die Volksvertretung. Die Abgeordneten wählen anschließend gemeinsam die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen.

6. Was sind Wahlkreise?
Nordrhein-Westfalen ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. Wahlkreise können ein Stadtteil, eine ganze Stadt oder eine Gemeinde sein. In einem Wahlkreis wohnen etwa 105.000 wahlberechtigte Bürger.
Jeder Wahlkreis ist in Stimmbezirke unterteilt und in jedem Stimmbezirk gibt es ein Wahllokal, wo man wählen kann.

7. Wo bekomme ich Informationen über die Parteien?
Jeder Mensch hat eigene Wünsche und Interessen. Daher ist es wichtig, sich vor der Wahl über die Ziele und Vorhaben der Parteien zu informieren.
Informationen zu den Parteien und ihren Programmen können Sie auf den Internetseiten der Parteien finden. Dort gibt es Broschüren mit den Parteiprogrammen und anderen Informationen zum kostenlosen Herunterladen. Weitere Informationen über die Parteien und die Kandidaten erhalten Sie auch durch Plakate und Flyer. Des Weiteren gibt es Werbe-Briefe der Parteien, sowie Werbung im Fernsehen, in der Zeitung, im Internet und im Radio.
Sie können Politikerinnen und Politiker, die für die Wahl kandidieren, auch persönlich kennenlernen. Diese kann man zum Beispiel an ihren Wahlkampf-Ständen in der Stadt treffen, aber auch auf Informationsveranstaltungen.

8. Was bedeutet eine Wahlbenachrichtigung?
Wenn Sie mit der Post eine Wahlbenachrichtigung in einem weißen Briefumschlag oder auf einer Postkarte erhalten haben, bedeutet das für Sie: mit dieser Benachrichtigung werden Sie darüber informiert, dass Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens bis zum 23. April 2017.
Die Benachrichtigung enthält folgendes:
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- das Datum des Wahltags,
- die Wahlzeit,
- den Ort des Wahlraumes und ob dieser barrierefrei erreichbar ist,
- den Hinweis, die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen,
- Informationen zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen, dann wenden Sie sich bitte bis zum 28. April 2017 an Ihr Wahlamt. Sie finden das Wahlamt bei Ihrer Gemeindeverwaltung, meistens im Rathaus.
9. Wo und wie kann ich wählen?
Wo und wie Sie wählen möchten, entscheiden Sie selber. Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Auf dem Wahlschein ist ein Ort angegeben, an dem Sie am Wahltag wählen können. Wenn Sie dort wählen möchten, dann gehen Sie am Wahltag zu diesem Ort, dem Wahllokal.
Möchten Sie aber nicht an dem Tag im genannten Wahllokal wählen, haben Sie andere Möglichkeiten. Sie können einen Wahlschein beantragen, wenn Sie:
• die Briefwahl machen wollen,
• vorab im Rathaus wählen möchten, oder
• aufgrund der Barrierefreiheit in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis wählen wollen.

10. Was mache ich am Tag der Wahl?
Am Wahltag gehen Sie zu der Adresse, die auf der Wahlbenachrichtigung steht. Das Wahllokal kann beispielsweise eine Schule in Ihrer Nähe sein.
Alle Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wichtig: In das Wahllokal müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, reicht auch der Personalausweis alleine aus.
In dem Wahllokal zeigen Sie den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern Ihren Personalausweis. Nur dann wird Ihnen der Stimmzettel übergeben. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung dabei haben, wird diese an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer abgegeben.
Der Stimmzettel ist ein großer Bogen mit zwei Spalten. In jeder Spalte darf nur ein Kreuz gesetzt werden. Werden in einer Spalte mehrere Kreuze gemacht, ist die Wahl ungültig.
• In der linken Spalte, die in schwarzer Schrift ist, wählen Sie eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus. Diese Person vertritt dann Ihren Wahlkreis im Landtag.
• In der rechten Spalte, die in blauer Schrift ist, wählen Sie unabhängig von der linken Stimme eine Partei aus. Mit diesem Kreuz entscheiden Sie, wie viele Sitze eine Partei im Landtag bekommt.
Sie füllen den Stimmzettel alleine in einer Kabine aus. Dies ist ein kleiner abgetrennter Bereich in dem Raum. Nachdem Sie Ihre Stimme abgegeben haben, falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne. Die Wahlurne ist eine kleine Kiste mit einer kleinen Öffnung oben, die im Wahllokal bei den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern steht.
11. Was ist eine Briefwahl?
Die Briefwahl ist das Wählen durch einen Brief, den Sie mit der Post vor dem Wahltag an das Wahlamt verschicken. Wenn Sie von zu Hause aus mit einem Brief wählen möchten, dann bedeutet dies, dass Sie den Stimmzettel ausfüllen müssen, den alle anderen Wähler am Wahltag ausfüllen. Damit Sie durch Briefwahl wählen können, können Sie einen Wahlschein beantragen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie die zur Anforderung der Briefwahlunterlagen erforderlichen Kontaktdaten. Mit diesem Vordruck können Sie also den Wahlschein beantragen. Senden Sie diesen ausgefüllten Antrag auf einen Wahlschein bitte so früh wie möglich ab.
Sie bekommen für die Briefwahl mehrere Unterlagen zugeschickt: den Stimmzettel, den Wahlschein und zwei spezielle Wahlumschläge in blau und rot.
Nachdem Sie den Stimmzettel ausgefüllt haben, verschließen Sie ihn im blauen, kleineren Wahlumschlag und legen diesen Umschlag zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlumschlag. Den verschlossenen roten Umschlag schicken Sie bitte mit der Post an das Wahlamt. Damit Ihre Stimme zählt, müssen die Unterlagen bis zum 14. Mai 2017, 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.

12. Welche Regeln gibt es für die Wahl?
Für das Wählen und die Auszählung gibt es feste Regeln, die Wahlgrundsätze. Folgende Wahlgrundsätze gibt es:
• Alle wahlberechtigten Bürger dürfen wählen.
• Jede Stimme zählt gleich. Das heißt, dass jede Stimme gleich wichtig ist.
• Die Wahlen sind geheim: es wird so gewählt, dass niemand sehen kann, wen die einzelne Person wählt.
• Alle wahlberechtigten Bürger können frei entscheiden wen sie wählen möchten. Es gibt freie Wahlen.

13. Welche Hilfen gibt es für Menschen mit Sinnesbehinderung?
13.1 Leichte Sprache
Zur Landtagswahl 2017 wurde von dem Landeswahlleiter und der Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit dem Landtag und der Landesbehindertenbeauftragten Nordrhein-Westfalen eine Broschüre veröffentlicht. Die Broschüre trägt den Titel:
„Landtags-Wahl am 14. Mai in Nordrhein-Westfalen. Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“.
Sie ist in Leichter Sprache verfasst und informiert über die bevorstehende Wahl. Die Broschüre können Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen kostenlos online bestellen oder herunterladen. Wählen Sie hierzu auf der Startseite https://www.mais.nrw/ in der Menüleiste den Punkt „Ministerium“ aus. Unter der Rubrik „Servicecenter“ finden Sie den Broschürenservice. Sie können auch folgenden Link nutzen: https://www.mais.nrw/broschuerenservice.

13.2 Stimmzettelschablonen
Blinde, sehbehinderte und hörsehbehinderte Menschen können eine Schablone für den Stimmzettel verwenden. Sie ist ein Teil des Wahlhilfepaketes. Dieses können Sie vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. erhalten. Die Mitglieder bekommen es automatisch per Post zugeschickt.
Das Wahlhilfepaket besteht aus
• einer Wahlschablone
• einer CD, mit der man sich die Stimmzettelinhalte anhören kann
• und eine Anleitung für die Benutzung der Schablone

Sie können den Stimmzettel in die Schablone hineinschieben. Die Schablone hat dort, wo die Ankreuzfelder des Stimmzettels sind, auf der Vorderseite ausgestanzte Löcher. Die Löcher sind in Blindenschrift und erhabener Normalschrift durch fortlaufende Ziffern gekennzeichnet. Auf der beigefügten CD sind für die einzelnen Wahlkreise die Stimmzettelinhalte aufgesprochen. Die Wahlberechtigten können gezielt ihren Wahlkreis ansteuern und sich mit den Inhalten ihres Stimmzettels vertraut machen (Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V., 2014).
Auch Unterlagen in Großdruck können auf konkrete Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

13.3 Hilfe bei der Stimmabgabe
Wenn Ihnen das Lesen schwerfällt oder Sie körperliche Einschränkungen haben, können Sie bei der Wahl unterstützt werden. Sie können eine Person bestimmen, die Ihnen bei der Wahl hilft. Sie können auch eine Wahlhelferin oder einen Wahlhelfer im Wahllokal um Hilfe bitten.

14. Wen kann ich bei Fragen ansprechen?
Sie haben Fragen zur Landtagswahl? Sie haben Fragen zu den Möglichkeiten der selbständigen Ausübung des Wahlrechtes? Dann wenden Sie sich an folgende Fachstellen und Personen:

Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter
Der Landeswahlleiter ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Auf Nachfrage bei dem Landeswahlleiter sind die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter die geeigneten Ansprechpartner für Fragen zur Wahl und zu Unterstützungsangeboten. Kontaktieren Sie bei Fragen Ihr zuständiges Wahlbüro.

Nordrhein-Westfälische Blinden- und Sehbehindertenverbände
Ansprechpartner für die kostenlosen Wahlhilfepakete sind die nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände.
Kontaktieren Sie bei Fragen die bundesweite Hotline unter der Telefonnummer: 01805-666 456
(0,14 €/Min aus dem Festnetz) oder die Landesgeschäftsstellen der BSVNRW:
• in Detmold unter 05 231-63 000 für den Bereich Lippe
• in Dortmund unter 0231- 55 75 900 für den Bereich Westfalen
• in Meerbusch unter 02159-96 550 für den Bereich Nordrhein

Bund zur Förderung Sehbehinderter Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BFS-NRW e.V.)
Ansprechpartnerin ist:
Elisabeth Krych
Telefon: 02592-918 536 (ab 16:00 Uhr)
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Landesverband der Gehörlosen (LV GL NRW e.V.)
Ansprechpartner sind:
Marty Magiera
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Ralf Kirchhoff
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Deutscher Schwerhörigenbund (DSB Landesverband NRW e.V.)
Ansprechpartner ist:
Dr. Norbert Böttcher
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V.
Ansprechpartner ist:
Dieter Zelle
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Wohlfühl-Netzwerk (für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen)
Ansprechpartner ist:
Wolfgang Biermanski
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: 02323-147 453 9

15. Ich benötige Taubblindenassistenz – An wen kann ich mich wenden?

Für Fragen zur Taubblindenassistenz können Sie sich an die Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit wenden:
Ansprechpartnerin ist
Frau Hildegard Bruns
Telefon: 0201-266 770 57
Fax: 0201-266 770 47
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Auf Wunsch kann die Taubblindenassistenz oder eine andere Person mit in die Wahlkabine gehen und beim Wählen unterstützen

16. Vorankündigung für die Bundestagswahl im September 2017
Für die Bundestagswahl im September 2017 führt das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben in Nordrhein-Westfalen eine Evaluation durch. Eine Evaluation ist die Auswertung von verschiedenen Punkten, zum Beispiel Probleme im Wahllokal oder Probleme mit dem Stimmzettel, mithilfe einer Umfrage.
Ziel dieser Evaluation ist, durch die Auswertung der Antworten die bestehenden Barrieren für Menschen mit Sinnesbehinderung bei der Bundestagswahl 2017 im Wahllokal und bei der Briefwahl herauszufinden und zu beseitigen.
Hierzu ist es notwendig, dass viele Menschen mit Sinnesbehinderung an der schriftlichen Evaluation teilnehmen. Weitere Informationen werden auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht: www.ksl-msi-nrw.de
17. Quellen und Links zu mehr Informationen
Aktion Mensch (2013). Barrierefreie Teilhabe für alle in der Politik? Verfügbar runter: https://www.aktion-mensch.de/blog/beitraege/barrierefreie-teilhabe-fuer-alle-in-der-politik.html (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (o.J.). Zahlen und Fakten. Verfügbar unter: http://www.absv.de/zahlen-und-fakten (Zuletzt geprüft am 16.03.2017).
Berufsförderungswerk Würzburg gGmbH (o.J.). Brailleschrift. Wie liest und schreibt ein Blinder? Verfügbar unter: http://www.bfw-wuerzburg.de/modeler.php?contenttitle=Brailleschrift (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (2014). Verfahrenshandbuch (Maßnahmekatalog) zur Vorbereitung der barrierefreien Kommunalwahl 2014 in Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Dortmund.
Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (o.J.). Großdruck. Verfügbar unter: http://www.bsvw.org/ratgeber-von-a-z-/130-Gro%C3%9Fdruck.html (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. (o.J.). Wer darf wählen? Verfügbar unter: https://www.lebenshilfe.de/de/leichte-sprache/mit-bestimmen/wahlen/wer_darf_waehlen.php (zuletzt abgerufen am 27.03.2017).
DBSV (o.J.). Das Zahlen-Dilemma. Verfügbar unter: http://www.dbsv.org/infothek/zahlen-und-fakten/ (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Deutscher Gehörlosen-Bund (o.J).Gebärdensprache. Verfügbar unter: http://gehoerlosen-bund.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=38&Itemid=101&lang=de#Gebärdensprache (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Die Präsidentin des Landtags NRW (o.J.) Wahlen. Verfügbar unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Oeffentlichkeitstsarbeit/Touren/Wahlen.jsp (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Die Präsidentin des Landtags NRW (o.J.) Wahlrecht. Verfügbar unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/OeA/Wahlinformationen/wahlrecht.jsp (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Heiden, Hans-Günter (1. Juli 2016). Nordrhein-Westfalen schafft Wahlrechtsausschlüsse ab. In kobinet nachrichten. (Hrsg.) Kooperation Behinderter im Internet e.V. (kobinet). Verfügbar unter: http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/34076/Nordrhein-Westfalen-schafft-Wahlrechtsausschl%C3%BCsse-ab.htm (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (2017). NRW: Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung. Verfügbar unter: https://www.rehadat-statistik.de/de/behinderung/regionale-statistiken/nrw-teilhabe-und-inklusion-von-menschen-mit-hoerschaedigung/ (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Kaul, Thomas; Niehaus, Mathilde (2013). Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in Nordrhein-Westfalen. Köln, S.23.
Korte, Karl-Rudolf (2016). Mit dem Urnengang entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Machtverteilung im Parlament. Sie haben damit einen entscheidenden Einfluss auf die Politik. Warum wählen, warum Wahlen? In Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.). Stichwort Wahlen Grundpfeiler der Demokratie S. 4-5. Verfügbar unter: https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20210500.pdf (zuletzt abgerufen am 27.03.2017).
Land Nordrhein-Westfalen. Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (26. Januar 2017). NRW braucht über 100.000 Helfer für die kommende Landtagswahl Verfügbar unter: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nrw-braucht-ueber-100000-helfer-fuer-die-kommende-landtagswahl
(Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Land Nordrhein-Westfalen. Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (8. Juni 2016). Minister Schmeltzer: Ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die inklusive Gesellschaft. NRW-Landtag beschließt Inklusionsstärkungsgesetz. Verfügbar unter: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-schmeltzer-ein-wichtiger-schritt-auf-dem-weg-die-inklusive-gesellschaft (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Landtagswahl NRW 2017 (o.J.) Das Parlament am Rhein. Verfügbar unter: http://www.mik.nrw.de/en/landtagswahl-2017/landtagswahl-2017.html (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Lohmann, Hanna (2017). Bei der Landtagswahl in NRW dürfen alle Behinderten wählen. In. WAZ (1.3.2017). Verfügbar unter: https://www.waz.de/politik/bei-der-landtagswahl-in-nrw-duerfen-alle-behinderten-waehlen-id209797011.html (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (2017). Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 4.3.2017 Bekanntmachung der Neufassung des Landeswahlgesetzes. Verfügbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&anw_nr=2&gld_nr=%201&ugl_nr=1110&val=3354&ver=0&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=3354&typ=Kopf (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (2017). Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 4.3.2017 Landeswahlordnung (LWahlO). Verfügbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&anw_nr=2&gld_nr=%201&ugl_nr=1110&val=3355&ver=0&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=3355&typ=Kopf (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Palleit, Leander (2011): Gleiches Wahlrecht für alle? Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland. Deutsches Institut für Völkerrechte.
Stadt Bochum (o.J.). Wahlschein / Briefwahl. Verfügbar unter: https://www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/N26XRBLC280HGILDE (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Stiftung MyHandicap gemeinnützige GmbH (o.J.). Sinnesbehinderungen. Verfügbar unter: https://www.myhandicap.de/gesundheit/sinnesbehinderung/ (Zuletzt abgerufen am 16.03.2017).
Ursula Rebenstorf (2013). “Etwas mit und für Menschen bewegen zu können, gibt mir Kraft und Energie“. Interview mit Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD). In WIR – Magazin der Fürst Donnersmarck-Stiftung zu Berlin. 2/2013 S.18-19.
Impressum

Herausgeber
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Redaktion
Alexandra Janaszek, Lisa Stiller

Texte
Lisa Stiller, Doris Bednarek, Melanie Drewke, Kirsten Zäh

Gestaltung
SignGes - Kompetenzzentrum für Gebärdensprache und Gestik an der RWTH Aachen, Theaterplatz 14, 52062 Aachen

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