• VdK-Präsidentin Bentele: „Ausdrückliches Verbot der Ex-Post-Triage muss unbedingt im Gesetz bleiben“
• Meldepflicht bei Triage-Fällen ins Gesetz aufnehmen
Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde gestern der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes behandelt. Der Sozialverband VdK war als Sachverständiger zur Anhörung geladen. Der Gesetzentwurf enthält ein Verbot der sogenannten Ex-Post-Triage.
Bild: Verena Bentele, © VdK / Marlene Gawrisch
Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Das ausdrückliche Verbot einer Ex-Post-Triage muss unbedingt im Gesetz bleiben. Wenn die Behandlung begonnen wurde, müssen Patientinnen und Patienten und deren Angehörige darauf vertrauen können, dass alles medizinisch Notwendige getan wird, um das Leben zu retten. Alles andere wäre ethisch nicht vertretbar und ein riesiges Einfallstor für die Benachteiligung insbesondere behinderter, vorerkrankter und älterer Menschen.