Behindertenbeauftragte Verena Bentele fordert, die Inklusive Lösung in der kommenden Legislatur weit oben auf Agenda zu stellen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) beschlossen. Mit ihm geht eine Reform des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) einher. Der Bundesrat muss dem KJSG noch zustimmen.

Dazu sagte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele: „Ich bedauere es sehr, dass es auch in dieser Wahlperiode nicht gelungen ist, die Inklusive Lösung zu erreichen. Mit dieser würde eine einheitliche Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der Art der Behinderung unter dem Dach der Kinder und Jugendhilfe und damit die Leistungserbringung aus einer Hand erfolgen.“

Dennoch sei nach jahrelangem Stillstand ein erster Schritt in Richtung gleichberechtigte Teilhabe gemacht, betonte Bentele: „Ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention ist zweifelsfrei, dass mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen der programmatische Grundsatz Inklusion in die Kinder- und Jugendhilfe implementiert wurde und auch klarere Regelungen für die Verantwortlichkeiten der Träger im Falle von Übergängen getroffen werden. Auch die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Kindern ist im Entwurf festgeschrieben. Nun appelliere ich an Bundestag und Bundesrat, diese richtige Weichenstellung zu unterstützen und erwarte im Interesse der betroffenen Kinder und ihrer Eltern, dass die Inklusive Lösung in der nächsten Legislaturperiode zeitnah angepackt und vollendet wird.“

Vor diesem Hintergrund sagte die Beauftragte: „Ich begrüße es, dass das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Deutschen Verein ein Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ durchführt. Mit diesem sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um zu einer für alle Beteiligten konsensfähigen und somit tragfähigen Lösung zu kommen.“

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