Der CIV NRW e.V. veröffentlicht eine Stellungnahme des Präsidenten unseres Dachverbandes, der DCIG e.V.
Stellungnahme der DCIG – Senden, der 17. November 2017
Am 20.11.2017 findet in Niedersachsen eine gerichtliche Anhörung statt. Der „Fall“ schlägt im Vorfeld hohe Wellen: Es ist die Rede von einer drohenden Zwangsimplantation eines gehörlosen Kindes gehörloser Eltern.
Die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V. (DCIG) hat zu dieser Situation eine klare Meinung:
Eine CI-Implantation ohne Zustimmung der Eltern ist strikt abzulehnen!
Begründung:
Gehörlos geborene Kinder können durch Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (CI) die Lautsprache erwerben. Dazu ist jedoch eine gute, engagierte lautsprachliche Umgebung und eine positive Grundhaltung der Eltern gegenüber der Implantation und ihren Folgen zwingend erforderlich. Die Eltern müssen ihr Kind über Jahre hinweg beim Erwerb der Lautsprache unterstützen. Sie müssen bereit sein, viele Folgetermine etwa an einem Rehabilitationszentrum wahrzunehmen. Und sie müssen ihr Kind auch auf seinem Weg in die lautsprachliche Gesellschaft aktiv begleiten.