Ergebnis: Schlichtungsstelle fest etabliert - Schlichtungen auf Augenhöhe statt langwierige Gerichtsverfahren
Heute hat die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ihren zweiten Jahresbericht veröffentlicht. Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundesbehörden zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht.
Anlässlich des 10jährigen Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland hatten die aus verschiedenen Teilen Deutschlands angereisten Demonstrant*innen die konsequente Umsetzung der Konvention eingefordert und der Deutschen Bahn die goldene Krücke symbolisch überreicht, weil diese ú.a. zum 1. Februar 2019 der Mobilitäts-Service der Deutschen Bahn nicht mehr für sämtliche Bahnfahrten zuständig war. Dies ist nun vom Tisch, denn anscheinend hat sich die Bahn mit einer Reihe von Privatbahnen einigen können.
Weiterlesen: Mobilitätsservice wieder für gesamte Reiseplanung?
"Heute ist ein guter Tag für alle Menschen mit Behinderung und ein guter Tag für die Demokratie", sagt Joachim Hagelskamp, Bereichsleiter der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Dienstleistungen im Paritätischen Gesamtverband und begrüßt damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass ein pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen gegen die Verfassung verstößt. Der Paritätische Gesamtverband spricht sich schon länger gegen Wahlrechtsausschlüsse aus und setzt sich dafür ein, dass Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertig an Wahlen teilnehmen können. "Inklusion ist ein wichtiges Thema und darf nicht auf einmal an der Wahlurne enden", so Hagelskamp.
Weiterlesen: Pauschaler Ausschluss von Menschen mit Behinderung bei Wahlen verfassungswidrig:
Es ging um einen heute dreijährigen gehörlosen Jungen, deren ebenfalls gehörlosen Eltern eine CI- Implantation ihres Kindes nahe gelegt wurde. Die Eltern lehnten diese OP ab. Eine HNO-Klinik in Braunschweig sah in der Verweigerung eine Gefährdung des Kindswohls, informierte das Jugendamt, dieses rief das Gericht in Goslar an.
Stellungnahmen AWMF, DNEbM, BVMed
AWMF lehnt eine Generalermächtigung des Bundesgesundheitsministeriums ab
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
Die AWMF nimmt Stellung zum Vorschlag des Bundesministers für Gesundheit, per Verordnungsermächtigung neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unabhängig von einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesauschusses in den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
Die AWMF nimmt mit Erstaunen zur Kenntnis, dass Gesundheitsminister Spahn nur wenige Tage vor der Anhörung am 16.01.2019 zum bereits am 07.12.2018 veröffentlichten Regierungsentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) einen für die Sicherstellung der Qualität medizinischer Versorgung relevanten Änderungsantrag eingebracht hat. Auf einen dergestalt kurzfristigen Antrag können sicher viele Organisationen, die bereits regulär und fristgerecht ihre Stellungnahmen zum Regierungsentwurf abgegeben haben, nicht mehr schriftlich reagieren.
Der Leitfaden für Selbsthilfeförderung wurde weiterentwickelt. Er regelt Rahmen und Umsetzung der Krankenkassenförderung der Selbsthilfe. Die aktualisierte Fassung gilt ab den 1. Januar 2019. Änderungen betreffen vorrangig die Selbsthilfe-Verbände. Der aktualisierte Leitfaden liegt als Download vor.
www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Selbsthilfefoerderung_2016_barrierefrei.pdf
Nicht einmal 15 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen profitieren von Teilhabeleistungen
Kinderarmut: Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche sind nicht ausreichend, um diesen eine angemessene Teilhabe und Gerechtigkeit in ihren Möglichkeiten der Bildung zu sichern
von: Baerbel Neander
Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisieren der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitieren nur weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Die Leistungsart sieht eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterricht vor und war 2011 neu eingeführt worden.
Presseerklärung des VuP e.V.
Die UPD ist käuflich, unabhängige Patientenberatung wird zur Farce, private Investoren bereichern
sich an Fördergeldern für die Patientenberatung und die Gemeinnützigkeit der UPD steht in Frage.
Nach intensiver Recherche konnte festgestellt werden, dass die UPD gGmbH und ihre Mutterfirma
Sanvartis GmbH und die dahinter stehende Sanvartis Group GmbH mit Sitz in der Schweiz verkauft
wurde an die neu gegründete Sanvartis Careforce Holding GmbH, die wiederum alle Anteile der
bisherigen Careforce-Gruppe übernahm und eine neue Sanvartis Group GmbH mit Sitz in Duisburg
gründete.
Die unabhängige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) kann auch eingeschaltet werden, wenn es um Konflikte bei der Genehmigung von Sozialleistungen geht. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Professors für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung (Universität Kassel), Felix Welti, das heute veröffentlicht wurde. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, begrüßt die Ergebnisse des Gutachtens: „Das Gutachten beantwortet offene Fragen für die rechtssichere Arbeit der Schlichtungsstelle, wenn es um Sozialleistungen geht. Damit kann sie Menschen mit Behinderungen bei der Durchsetzung ihres Rechts noch besser unterstützen.“
Weiterlesen: BGG-Schlichtungsstelle auch zuständig bei Konflikten über Sozialleistungen
Jahresbericht 2017 der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) liegt vor
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, weist auf den heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht über die Arbeit der unabhängigen Schlichtungsstelle nach dem BGG im Jahr 2017 hin.
Verena Bentele: „Die Einrichtung der Schlichtungsstelle nach dem BGG war mir ein besonderes Anliegen. Der erste Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schlichtungsstelle nach dem BGG für das Jahr 2017 zeigt, dass das Angebot bereits im ersten Jahr rege in Anspruch genommen wurde.“
Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung
Geboren am 7. Februar 1969 in Dortmund.
Ausbildung als Erzieherin 1985 bis 1988. Fachabitur 1990, Besuch der katholischen Fachhochschule Paderborn 1990 bis 1995. Abschluss 1995 als Diplom-Sozialpädagogin. Seit 1995 Tätigkeit als Diplom-Sozialpädagogin beim Caritasverband Hagen.
Forderungen der Beauftragten finden sich im Koalitionsvertrag wieder
Im veröffentlichten Koalitionsvertrag finden sich Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die derzeit geschäftsführende Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen freut sich darüber, dass sich einige ihrer langjährigen Forderungen im Koalitionsvertrag als Vorhaben widerfinden. Dazu gehört vor allem die geplante Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen, die in allen Angelegenheiten betreut werden. Auch ein verbesserter Zugang zu den Bundesfreiwilligendiensten und der Gewaltschutz von Frauen und Kindern mit Behinderungen gehört zu den Forderungen von Verena Bentele.
In Deutschland sind knapp acht Millionen Menschen, darunter viele Alleinerziehende, Erwerbstätige mit Niedriglöhnen, Erwerbsminderungsrentner und in Altersarmut lebende Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Das ist mehr als ein Zehntel der Bevölkerung. „Eine Neuauflage der großen Koalition kann nur erfolgreich sein, wenn sie die sozialen Probleme im Land endlich anpackt und den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben gewährleistet“. Das fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD. Das Bündnis setzt sich für eine existenzsichernde Mindestsicherung ein und ist ein Zusammenschluss aus Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden.
Weiterlesen: Deutliche Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung gefordert
- Ratgeber zum Thema Behinderung
- Ein Jahr Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
- Ein Kämpfer für die Teilhabe
- Eine CI-Implantation ohne Zustimmung der Eltern ist strikt abzulehnen!
- Urteil: Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkassen gilt Antrag als genehmigt.
- Ratgeber „Informiert und selbstbestimmt“
- Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr
- Die Förderrichtlinie zur unabhängigen Teilhabeberatung
- Sehr gute Halbjahresbilanz der Schlichtungsstelle
- Verena Bentele und die Förderrichtlinie