Sehr gute Halbjahresbilanz der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde vor einem halben Jahr bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, eingerichtet. Heute hat die Beauftragte den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages über die ersten Erfahrungen informiert. In ihrer Halbjahresbilanz machte sie deutlich: „Die Schlichtungsstelle ist ein echter Erfolg für alle, die ganz praktisch Barrieren beseitigen wollen. Über das große Interesse freue ich mich sehr. Mit der Schlichtungsstelle haben wir ein konkretes Angebot geschaffen, das jedem kostenfrei zur Verfügung steht, der sich in seinen Rechten auf Barrierefreiheit und Gleichstellung verletzt sieht.“ Die Beauftragte hat sich sehr dafür eingesetzt, dass auch einzelne Personen die Schlichtung beantragen können. Zunächst waren Schlichtungen nur für die Verbände vorgesehen.
Auch wenn die öffentlichen Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, stoßen Menschen mit Behinderungen noch oft auf Barrieren, die ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erschweren. Die Schlichtungsstelle vermittelt deswegen bei Beeinträchtigungen der Barrierefreiheit und bei Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, wenn Dienststellen der Bundesverwaltung beteiligt sind.
In den ersten sechs Monaten sind bereits 60 Anträge und eine Vielzahl von Anfragen und Beratungsersuchen eingegangen. Die Anträge betrafen vor allem Fälle physischer und digitaler Barrierefreiheit. Es ging beispielsweise um den fehlenden Zugang zu Gebäuden oder Webseiten, die barrierefreie Kommunikation der Träger öffentlicher Gewalt in den Sozialen Medien und Apps, die für blinde und sehbehinderte Menschen oft nicht nutzbar sind.
Unbefriedigend ist nach Ansicht der Beauftragten bisher allerdings der auf die Bundesverwaltung beschränkte Anwendungsbereich der Schlichtungsstelle, welcher insbesondere die Privatwirtschaft außen vor lässt. Bei Anfragen, die die Privatwirtschaft oder auch Landesbehörden betreffen, kann die Schlichtungsstelle zwar eine Verweisberatung anbieten, aber kein Schlichtungsverfahren durchführen. Mögliche weitere Verbesserungen zeige auch ein Blick auf die Regelungen für Verbraucherschlichtungsstellen, die zum Beispiel Hinweispflichten der Unternehmer auf diese Schlichtungsstellen vorsehen. Auch die Verjährung wird dort während eines Schlichtungsverfahrens unterbrochen. Bei Verfahren der Schlichtungsstelle nach dem BGG wird bisher zwar die Widerspruchsfrist, nicht aber die Klagefrist für eine gerichtliche Auseinandersetzung unterbrochen.
Die Beauftragte schätzt ein: „Insgesamt kann ich nach den ersten Monaten bereits ein wirklich positives Fazit ziehen: Durch die Einrichtung der Schlichtungsstelle gibt es ein konkretes Instrument, mit dem Rechtsverletzungen nach dem BGG kostenfrei geltend gemacht werden können, das bereits rege genutzt wird.“
Anträge können barrierefrei über www.schlichtungsstelle-bgg.de gestellt werden. Telefonische Anfragen können unter der Nummer 030-18-527-2805 an die Schlichtungsstelle gerichtet werden.