Die für das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz III geplanten Regelungen für Menschen mit Behinderung sind so nicht akzeptabel. Das breite Verbändebündnis aus Deutschem Behindertenrat, Fachverbänden, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Deutschen Gewerkschaftsbund hat daher seine Forderungen zu Nachbesserungen erneuert. "Die Abgeordneten des Bundestages dürfen das wichtigste behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode nicht in der vorliegenden Form beschließen, sondern müssen wichtige Punkte nachbessern", erklärt Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der morgigen Beratung der Koalition.
Das Verbändebündnis sieht im geplanten Bundesteilhabegesetz die Gefahr von Leistungseinschränkungen und weiteren möglichen Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung.
Das Verbändebündnis sieht zwar auch positive Ansätze in der Gesetzesvorlage des Bundesteilhabegesetzes, doch die negativen Aspekte überwiegen. Inakzeptabel sind vor allem Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises, Leistungsausschlüsse oder
-einschränkungen, die grundsätzliche Beibehaltung der Einkommens- und Vermögenseinsatzes bei Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen, die Regelungen zur Verknüpfung von Eingliederungshilfe und Pflege sowie die Aushöhlung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" bzw. des Wahlrechts von Menschen mit Behinderung, etwa beim Wohnen sowie schlechte Rahmenbedingungen für Leistungsanbieter.
"Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz nachzubessern und sich für eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung einzusetzen", so Mascher.
Ein ausführliches Papier mit weiteren Informationen zu den Kritikpunkten, in denen das Verbändebündnis dringenden Nachbesserungsbedarf sieht, finden Sie hier:

Zum Aufruf auf der Website des DBR: http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID188913"

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