Die DVfR legt eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Barrierefreiheitsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vor, das die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 der Europäischen Union über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen regeln soll (Barrierefreiheitsgesetz – BFG). Die Barrierefreiheit ist auch zentral in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die in Deutschland 2009 in Kraft trat und umzusetzen ist.
Der CIV NRW ist Unterstützer der Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht (https://barrierefreiheitsgesetz.org/). Er setzt sich insbesondere für die Barrierefreiheit im Bereich der Hörsinnbeeinträchtigung ein. Dass wir in Deutschland endlich die vielen Barrieren abbauen, die behinderten Menschen das Leben erschweren, ist längst überfällig. Aktuell muss Deutschland spätestens bis zum 28. Juni 2022 die Regelungen des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzen. Und das ist unsere Chance gemeinsam für ein gutes Barrierefreiheitsrecht in Deutschland zu streiten, dass noch vor der Bundestagswahl 2021 verabschiedet wird.
Referentenentwurf für Gesetz zu Barrierefreiheitsanforderungen
Begutachtungsempfehlungen für Berufskrankheiten werden regelmäßig aktualisiert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die Rechtsprechung angepasst. Sie richten sich in erster Linie an ärztliche Sachverständige und bieten diesen eine aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Grundlage, auf deren Basis Einzelfälle geprüft und Entscheidungen über eine Berufskrankheit getroffen werden können.
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Am 1. Januar 2019 ist das Landesbaumodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Eines der Ziele der Neufassung der Landesbauordnung war die stärkere Gewichtung des barrierefreien Wohnens. Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, sieht deutlichen Verbesserungsbedarf und fordert eine Anpassung des Änderungsgesetzes. Auch der CIV NRW in Zusammenarbeit mit dem DSB LV NRW haben im Vorfeld Stellungnahmen und Vorschläge zum Gesetzentwurf im Bereich Hörbeeinträchtigung eingebracht.
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Bürgermeisterin Bettina Weist teilte auf eine Anfrage der FDP mit, dass weitere öffentliche Gebäude in Gladbeck mit induktiven Höranlagen für hörgeschädigte bzw. ertaubte Menschen ausgerüstet wurden. Umgerüstet wurde die Stadthalle und induktive Höranlagen befinden sich jetzt im Fritz-Lange-Haus, in der Stadthalle, in der Trauerhalle Friedhof Mitte und im Neubau des Heisenberg-Gymnasiums (Agora, Mensa, Musikräume).
Heinz-Josef Thiel: „Ein positiver Start, ganz besonders auch als Hilfe für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler.“ Der neue Konferenzraum des Jobcenters und der Schulungsraum der Jobakademie seien nach dem Umbau ebenfalls mit induktiven Höranlagen funktionsfähig in Betrieb.
Quelle: Heinz-Josef Thiel
Erfreulicherweise hat die Bundesregierung nunmehr per Rechtsverordnung vom 20.10.2020 die Regelung bis zum 31.12.2021 verlängert.
Das bedeutet, dass insbesondere folgende Regelung bis Ende nächsten Jahres weiter gilt:
Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten vom Land rund 6,6 Millionen Euro, um gute Studienvoraussetzungen für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zu schaffen.
Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen treffen vielfältige Maßnahmen, um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen. Sie leisten konkrete Hilfestellungen, um die Einzelne oder den Einzelnen in der jeweiligen Situation zu unterstützen.
Die BA (Bundesagentur für Arbeit) möchte Strukturen verändern und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen schärfen. Deshalb hat sie einen Aktionsplan Inklusion entwickelt und daraus Maßnahmen abgeleitet. Diese sollen dafür sorgen, dass die UN-BRK planvoll und zielgerichtet umgesetzt wird.
Mit dem Aktionsplan sowie dem Maßnahmenkatalog verpflichtet sich die BA dazu, einen Beitrag zur Umsetzung der UN BRK zu leisten und sie sichtbar werden zu lassen.
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In Deutschland wird erstmals ein Unternehmens-Sanktionsrecht eingeführt werden. Der „Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ (VerSanG) werde derzeit zwischen Union und SPD intensiv verhandelt und werde vermutlich noch vor der Sommerpause 2020 ins Parlament eingebracht werden, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rechtsexperte Dr. Jan-Marco Luczak auf dem BVMed-Expertenforum zum Thema „Healthcare Compliance“ am 19. November 2019 in Berlin.
„Deutschlands größter Sozialverband, der VdK, ist sehr erleichtert, dass bei der Grundrente endlich eine Einigung erzielt werden konnte. Dies zeigt, dass der Druck des Verbands Wirkung erzielt hat. Zentral für den VdK war dabei immer, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben, Kindererziehung oder Pflege grundsätzlich nicht vom Sozialamt abhängig sein dürfen. Wir sind daher froh, dass die Bedürftigkeitsprüfung nicht kommt.
Paritätischer fordert Schutz der Selbstbestimmung
Der Bundestag verabschiedet am heutigen Donnerstag das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Durch das neue Gesetz können große Menge von gesetzlich versicherten Patient*innendaten gesammelt und zusammengeführt werden. Der Paritätische Gesamtverband warnt vor den Möglichkeiten des massiven Datenmissbrauchs und schließt sich damit der Kritik des Datenschutzbeauftragen, des Bundesrats und den Grünen an.
Die Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die bestmögliche Ausbildung zu finanzieren, sondern nur eine zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendige Ausbildung.
Deshalb hat es das Sozialgericht Osnabrück in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, die Bundesagentur vorläufig zur Kostenübernahme für eine (zweite) Ausbildung einer erheblich hörgeschädigten Antragstellerin zur Erzieherin zu verpflichten (Aktenzeichen S 43 AL 68/19 ER).
Die im Jahr 2000 geborene Antragstellerin trägt auf der einen Seite ein Hörgerät und ist auf dem anderen Ohr mit einem Cochleaimplantat versorgt. Bei ihr sind ein Grad der Behinderung von 100 sowie die Merkzeichen H (für hilflos), GL (für gehörlos) und RF (für eine Befreiung von Rundfunkgebühren) festgestellt. Die Antragstellerin besuchte bis Sommer 2017 eine Schule für Hörgeschädigte.
Foto: Peter Hölterhoff
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