Verena Bentele „Das AGG hat positive Veränderungen gebracht. Aber es ist Zeit für das Projekt AGG 2.0.“
Heute feiert das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seinen zehnjährigen Geburtstag. Das Gesetz stellt einen wichtigen Meilenstein für den Schutz gegen Diskriminierung für alle Menschen in Deutschland dar. Ziel des Gesetzes ist es, unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen - sei es aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Dem AGG ist es unter anderem zu verdanken, dass das Thema „Schutz vor Diskriminierung“ in der Gesellschaft diskutiert wird, Sensibilität gewachsen und es zu eindeutigen Verbesserungen des Diskriminierungsschutzes im Arbeits- und Zivilrecht gekommen ist. Dennoch hat im Rahmen einer aktuellen Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes rund ein Drittel der Befragten angegeben, in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung erfahren zu haben. Von den Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, erlebte knapp ein Viertel (24,4 Prozent) in den vergangenen 24 Monaten eine Diskriminierung.
Diese Zahlen zeigen, dass auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des AGG die Arbeit an einem umfassenden und wirksamen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen weitergehen muss. Einen wichtigen Schritt stellt die Verpflichtung Privater zur Barrierefreiheit dar, die im AGG gesetzlich verankert werden muss.
Dazu sagt Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Zehn Jahre gibt es das AGG schon. Es hat positive Veränderungen im Denken und auch in der Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderungen gebracht. Allerdings hat sich auch gezeigt, wo das Gesetz an seine Grenzen stößt. Insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit, des Rechtsschutzes und der angemessenen Vorkehrungen sind wir noch nicht dort, wo wir sein könnten und nach den Vorgaben der europäischen Richtlinien und der UN-Behindertenrechtskonvention auch sein müssten.
Aus dieser Erfahrung müssen wir lernen und jetzt das „Projekt AGG 2.0“ angehen. Das ist nur folgerichtig, nachdem sich die Bundesbehörden mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes bereits zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet haben. Jetzt ist die private Wirtschaft dran. Ob Cafés, Arztpraxen, Supermärkte oder Büchereien, überall muss Barrierefreiheit selbstverständlich werden. So kann auch die Erkenntnis reifen, dass barrierefreie Angebote einen Wettbewerbsvorteil in einer älter werdenden Gesellschaft darstellen.“
Welche weiteren Schritte für einen umfassenden Diskriminierungsschutz und eine inklusive Gesellschaft erforderlich sind, wird Gegenstand des gemeinsamen Fachtages sein, den die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. am 21. September 2016 am Dienstsitz der Beauftragten veranstalten werden. Die Einladung und das Programm finden Sie hier: Link