§ Änderung des Strafrechts zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung geht nicht weit genug
Verena Bentele: „Es war höchste Zeit, dass der Strafrahmen für den Missbrauch von Menschen, die der Gewalt schutzlos ausgeliefert sind, angepasst wurde.“
Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches auf den Weg gebracht, das eine Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beinhaltet. Dazu sagte Verena Bentele, Beauftragte des Bundes für die Belange behinderter Menschen: