Jahresbericht 2017 der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) liegt vor

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, weist auf den heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht über die Arbeit der unabhängigen Schlichtungsstelle nach dem BGG im Jahr 2017 hin.

Verena Bentele: „Die Einrichtung der Schlichtungsstelle nach dem BGG war mir ein besonderes Anliegen. Der erste Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schlichtungsstelle nach dem BGG für das Jahr 2017 zeigt, dass das Angebot bereits im ersten Jahr rege in Anspruch genommen wurde.“
Besonders erfreulich ist, so die Beauftragte, dass in gut der Hälfte der Schlichtungsfälle eine gütliche Einigung erzielt werden konnte.

„Insgesamt verdeutlicht dies einmal mehr den großen Beratungsbedarf im Hinblick auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch in Bezug auf die Barrierefreiheit“, so Bentele.

An die Schlichtungsstelle können sich Einzelpersonen und Verbände kostenfrei und ohne Hürden wenden, wenn sie ihr Recht auf Barrierefreiheit oder das Verbot der Benachteiligung durch Dienststellen und Einrichtungen der Bundesverwaltung verletzt sehen.

Die Schlichtungsstelle erstellt nach § 14 der Behindertengleichstellungsschlichtungs-verordnung (BGleisV) jährlich einen Tätigkeitsbericht und leitet diesen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der bzw. dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bis zum 31. März des Folgejahres zu.

Neben den rechtlichen Grundlagen, den Verfahrensprinzipien der Schlichtungsstelle und der Erläuterung des Ablaufs eines Schlichtungsverfahrens enthält der Jahresbericht Beispiele für in 2017 abgeschlossene Schlichtungsverfahren mit den Erfahrungen der Schlichterinnen, einen Statistikteil sowie Änderungsvorschläge, um die Effizienz und den Bekanntheitsgrad der außergerichtlichen Schlichtung weiter zu erhöhen.

Den kompletten Jahresbericht 2017 der Schlichtungsstelle nach dem BGG können Sie hier abrufen:
https://www.behindertenbeauftragte.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/WeitereInformationen/Taetigkeitsberichte/Taetigkeitsberichte_node.html

Anträge können barrierefrei über www.schlichtungsstelle-bgg.de gestellt werden. Telefonische Anfragen können unter der Nummer 030 18 527-2805 an die Schlichtungsstelle gerichtet werden.

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