bauordnungÄnderung der Landesbauordnung: Barrierefreiheit ist mehr als eine wohlwollende Nettigkeit
Am 1. Januar 2019 ist das Landesbaumodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Eines der Ziele der Neufassung der Landesbauordnung war die stärkere Gewichtung des barrierefreien Wohnens. Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, sieht deutlichen Verbesserungsbedarf und fordert eine Anpassung des Änderungsgesetzes. Auch der CIV NRW in Zusammenarbeit mit dem DSB LV NRW haben im Vorfeld Stellungnahmen und Vorschläge zum Gesetzentwurf im Bereich Hörbeeinträchtigung eingebracht.

 
Die Landesbehinderten- und Patientenbeauftragte macht deutlich:
„Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wahren, zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen. Für uns in Nordrhein-Westfalen wurde die Umsetzung der UN-BRK mit dem Inklusionsgrundsätzegesetz verankert. Der Änderungsentwurf widerspricht den Grundsätzen der UN-BRK.
Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt. Daher ist die Barrierefreiheit mehr als eine wohlwollende Nettigkeit, sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Hier geht es um gleichberechtigte Teilhabe, die nicht ignoriert werden darf. Durch die Neufassung der Landesbauordnung wird diese jedoch geschwächt statt verstärkt.
Ein Wegfall der Regelungen zum nachträglichen Einbau von Treppenliften ist ebenso wenig hilfreich wie ein Aufzug, der zwar barrierefrei erreichbar, jedoch nicht barrierefrei sein muss.
Barrierefreies Bauen und Wohnen muss zum neuen Standard werden und nicht mitunter auf bestimmte Räume und Zugänge beschränkt sein. Daher hoffe ich inständig, dass der Entwurf eine Neuauflage erfährt, die barrierefreiem und selbstbestimmtem Wohnen gerecht wird.“

Auch die Verbände Arbeiterwohlfahrt NRW, Blinden- und Sehbehinderten Verband Nordrhein e.V.
(BSVN), Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVW), Caritas in NRW, Caritasverband für die Diözese
Münster e. V., Der Paritätische NRW, Deutscher Mieterbund NRW e.V., DGB Bezirk NRW, Diakonisches Werk
Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., LAG Selbsthilfe NRW e.V , LAG Wohnberatung NRW, Landesverband Interessenvertretung
Selbstbestimmt Leben NRW e.V., Landesseniorenvertretung NRW e. V., LBR NRW, Lebenshilfe Münster
e.V., MOBILE "- Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V., Neues Wohnen im Alter e.V. - auch als Regionalstelle
des Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V., PRO RETINA Deutschland e.V., Sozialverband Deutschland
Landesverband NRW, Sozialverband VdK NRW e.V., WohnBund-Beratung NRW GmbH geben eine gemeinsame Erklärung ab:

Gemeinsame Erklärung zu Änderungen der BauO 2018 NRW in Bezug auf barrierefreies Bauen
Bröckelnde Standards:
Novelle der Landesregierung schwächt barrierefreies Bauen
Gemeinsam fordern wir von der Landesregierung endlich ein klares Bekenntnis zur Barrierefreiheit
im Wohnungsbau. Zu viele ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen in NRW
leben in Wohnungen, die nicht auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Beim Bau der erforderlichen
Wohnungen hinkt NRW hinterher. Die Landesregierung muss den barrierefreien Wohnungsbau
daher im Eiltempo und mit Entschlossenheit vorantreiben, um den Bedarf zumindest
perspektivisch zu decken. Die geplante Novelle der Landesbauordnung führt stattdessen zu einer
Absenkung der Standards.
Laut der geplanten Novellierung der Landesbauordnung 2018 NRW sollen Wohnungen zukünftig
nur noch „im erforderlichen Umfang“ barrierefrei sein. Die Einfügung dieses unbestimmten
Rechtsbegriffs würde zu erheblicher Unsicherheit führen, da völlig unklar ist, was mit dem Begriff
gemeint ist. Wohl auch deshalb haben weder die Musterbauordnung noch die Bauordnungen
anderer Bundesländer diese Formulierung in Bezug auf barrierefreie Wohnungen eingeführt.
Nordrhein-Westfalen würde damit einen Sonderweg beschreiten, der vor allem zu Lasten
von älteren und behinderten Menschen ginge.
Ein Absenken des Standards auf einen „erforderlichen Umfang“ wäre eine offenkundige Abkehr
vom Ziel des barrierefreien Wohnungsbaus auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt. Es ist
für uns nicht hinnehmbar, dass zukünftig nur noch „wesentliche Barrieren“ im Wohnungsbau
vermieden werden sollen. Eine Abstufung zwischen wesentlichen und weniger wesentlichen
Barrieren würde der Lebensrealität von behinderten Menschen nicht gerecht werden. Vielmehr
wäre damit eine weitere Verschlechterung bei der Wohnungssuche für all diejenigen, die
barrierefreie Wohnungen benötigen, verbunden. Denn was für den einen gar keine oder nur
eine kleine, leicht zu überwindende Barriere ist, stellt für den nächsten eine unüberwindliche
Barriere dar. Die sowieso schon bestehenden Wettbewerbsnachteile wohnungssuchender
Menschen mit Behinderungen auf einem angespannten Wohnungsmarkt würden sich noch
weiter verschärfen und der Mangel an barrierefreiem Wohnraum endgültig zu einem individuellen
Problem umgedeutet, für dessen Lösung der Staat nicht verantwortlich ist.
Nach der aktuellen Wohnungsmarktprognose des Landes NRW müssten bis 2040 672.320 „altersgerechte“
Wohnungen neu entstehen, ob durch Neubau oder Bestandsmaßnahmen. Gemessen
am gesamten prognostizierten Neubaubedarf von knapp über einer Millionen Wohnungen
wären dies zwei Drittel aller Wohnungen. Anders ausgedrückt: von 2018 bis 2040
müsste die Mehrheit aller neu errichteten Wohnungen barrierefrei sein. Die Realität hingegen
sieht anders aus. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2018 zeigen, dass seit 2011 nur 18 Prozent
aller Wohnungen in dieser Art und Weise errichtet wurden. Wenn man dann auch noch beachtet,
dass die Wohnungsmarktprognose die Bedarfe von Menschen mit Sinnesbehinderung, die
gerade unter älteren Menschen sehr verbreitet sind, völlig außer Acht lässt, wird deutlich, wie
hoch der Bedarf an barrierefreien Wohnungen in NRW wirklich ist - für ältere Menschen ebenso
wie für behinderte Männer und Frauen, mit oder ohne Familie. Die Erkenntnisse der Wohnungsmarktprognose
2040 müssen daher als dringender Appell für eine Kehrtwende beim barrierefreien
Wohnungsbau gewertet werden.
Wir fordern die Landesregierung auf, in der Landesbauordnung die rechtlichen Rahmenbedingungen
dafür zu setzen, dass zukünftig Wohnungen im Neubau generell barrierefrei gemäß
der Definition von Barrierefreiheit gebaut werden.

CIV NRW e.V

CIV NRW Logo

Cochlea Implantat Verband Nordrhein-Westfalen e.V. (CIV NRW)
(Regionalverband für NRW der DCIG e.V.)
Geschäftsstelle: Alleestr. 73, 58097 Hagen
Telefon: 02331 1884601
Beratungstermine nach Vereinbarung unter: info@civ-nrw.de -

CIV NRW News online
ist die  Onlineversion der Zeitschrift des
Cochlea Implantat Verbandes NRW e.V.,
CIV NRW News - Chefredaktion:
Marion und Peter Hölterhoff
Redaktion:
Karina Manassah, Veronika Albers und freie Autoren
Korrektorat: Christel Kreinbihl
Medizinische Beratung:
Prof. Dr. med. Jonas Park, Dr. Elmar Spyra, Peter Dieler
Anzeigen/ Akquise:
Michaela Hoffmann michaela-hoffmann@civ-nrw.de
CIV NRW News online- ViSdP:

Peter G.A. Hölterhoff, Rosenstr 4 58642 Iserlohn
© Cochlea Implantat Verband NRW e.V.
Alle Rechte vorbehalten - Alle Angaben ohne Gewähr

Mit Aufruf der folgenden Links werden Daten an die Netzwerke übertragen und dort verarbeitet.
Facebook: https://www.facebook.com/CIV.NRWNews - Twitter:    https://twitter.com/CIV_NRW - Instagram:  https://www.instagram.com/civnrw/
WEB-Layout: Peter G.A. Hölterhoff
Sie können uns unterstützen über Gooding oder eine
direkte Spende hier online
Bankverbindung: Volksbank Hohenlimburg
IBAN:DE30 4506 1524 4001 2313 00,
BIC: GENODEM1HLH

Veranstaltungskalender

Wir benutzen Cookies
Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben.