Die BA (Bundesagentur für Arbeit) möchte Strukturen verändern und das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen schärfen. Deshalb hat sie einen Aktionsplan Inklusion entwickelt und daraus Maßnahmen abgeleitet. Diese sollen dafür sorgen, dass die UN-BRK planvoll und zielgerichtet umgesetzt wird.
Mit dem Aktionsplan sowie dem Maßnahmenkatalog verpflichtet sich die BA dazu, einen Beitrag zur Umsetzung der UN BRK zu leisten und sie sichtbar werden zu lassen.
Aktionsplan Inklusion
In ganz Deutschland gibt es zahlreiche Initiativen und Netzwerke für gelebte Inklusion. Eine Herausforderung für ihren Erfolg sind dabei die vielen Akteurinnen und Akteure sowie die große Bandbreite der Rahmenbedingungen.
In der Vergangenheit haben die Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter immer wieder gezeigt: Inklusion gelingt vor allem dann, wenn ein direkter Austausch zwischen allen Handelnden stattfindet.
Doch die BA will mehr als auf Beispiele guter Praxis verweisen. Mit dem Aktionsplan Inklusion möchte sie die nächsten Schritte aufzeigen, durch die Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt vorangebracht werden kann.
Aktive Beteiligung von Kundinnen und Kunden
An der Erstellung des Aktionsplans haben Kundinnen und Kunden aktiv mitgewirkt – vor allem in Form von Workshops in Agenturen für Arbeit und Jobcentern. Die Ergebnisse dieser Veranstaltungen sind heute Teil des Aktionsplans.
Aufbau des Aktionsplans
Der Aktionsplan sieht 4 zentrale Handlungsfelder vor:
- Bewusstseinsbildung und Qualifizierung (Artikel 8 UN-BRK)
- Barrierefreiheit (Artikel 9 UN-BRK)
- Partizipation und Konsultation (Artikel 4 UN-BRK)
- Inklusive Teilhabe am Arbeitsleben (Artikel 24, 26, 27 UN-BRK)
Für jedes Handlungsfeld sind Ziele, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und ein Zeitrahmen für die mittel- bis langfristige Umsetzung festgelegt.
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Quelle: BA