rolf mit ohrVdK-Präsidentin: „Bundessozialgerichts-Urteil benachteiligt Krankenversicherte mit wenig Geld“
• Sozialverband legt Verfassungsbeschwerde gegen geänderte Rechtsprechung zur „Genehmigungsfiktion“ ein
• Krankenkassen können seit Mai 2020 Anträge für medizinische Leistungen leichter verzögern
Der Sozialverband VdK hat am Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen eine geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eingelegt, die den Druck von Krankenkassen nimmt, innerhalb einer bestimmten Frist notwendige medizinische Leistungen zu genehmigen.
„Seit der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können sich nur noch wohlhabende Versicherte ein Vorstrecken der oft sehr hohen Kosten etwa für Hilfsmittel wie Rollstühle leisten.
Bild: CIV NRW Archiv

Menschen mit kleinen Einkommen müssen auf solche Hilfsmittel, aber auch auf dringend benötigte Therapien oder Operationen verzichten. Das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, was wir für verfassungswidrig halten“, kritisierte Verena Bentele ein BSG-Grundsatzurteil vom 26. Mai 2020, das die sogenannte Genehmigungsfiktion abgeschafft hatte.
Diese sah vor, dass eine vom Krankenversicherten beantragte Leistung automatisch als genehmigt galt, wenn die Krankenkasse nach Ablauf einer dreiwöchigen Frist - bei einer erforderlichen gutachterlichen Stellungnahme nach fünf Wochen - nicht über den Antrag entschieden hatte. Die Genehmigungsfiktion sollte langsame Verwaltungsverfahren beschleunigen. Nach Ablauf der Frist konnten Versicherte sich die Leistung selbst beschaffen und die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen oder als Sachleistung von der Krankenkasse beanspruchen. Ein Antrag auf Sachleistung kann nun auch nach Ablauf der drei- beziehungsweise fünfwöchigen Frist von der Krankenkasse abgelehnt werden.
„Das benachteiligt alle Menschen, die nicht genug Geld haben, über einen ungewissen Zeitraum eine große Summe vorzustrecken, ohne zu wissen, ob sie es überhaupt erstattet bekommen. Studien zeigen sehr deutlich, dass der Gesundheitszustand von Menschen mit wenig Geld schlechter ist. Mit dieser Entscheidung des BSG werden daher wissentlich die Unterschiede zwischen Arm und Reich zementiert, die soziale Spaltung im Land vertieft sich weiter“, sagte Bentele. Ziel der Verfassungsbeschwerde sei, die Genehmigungsfiktion wieder voll herzustellen.
Quelle: Sozialverband VdK

CIV NRW e.V

CIV NRW Logo

Cochlea Implantat Verband Nordrhein-Westfalen e.V. (CIV NRW)
(Regionalverband für NRW der DCIG e.V.)
Geschäftsstelle: Alleestr. 73, 58097 Hagen
Telefon: 02331 1884601
Beratungstermine nach Vereinbarung unter: info@civ-nrw.de -

CIV NRW News online
ist die  Onlineversion der Zeitschrift des
Cochlea Implantat Verbandes NRW e.V.,
CIV NRW News - Chefredaktion:
Marion und Peter Hölterhoff
Redaktion:
Karina Manassah, Veronika Albers und freie Autoren
Korrektorat: Christel Kreinbihl
Medizinische Beratung:
Prof. Dr. med. Jonas Park, Dr. Elmar Spyra, Peter Dieler
Anzeigen/ Akquise:
Michaela Hoffmann michaela-hoffmann@civ-nrw.de
CIV NRW News online- ViSdP:

Peter G.A. Hölterhoff, Rosenstr 4 58642 Iserlohn
© Cochlea Implantat Verband NRW e.V.
Alle Rechte vorbehalten - Alle Angaben ohne Gewähr

Mit Aufruf der folgenden Links werden Daten an die Netzwerke übertragen und dort verarbeitet.
Facebook: https://www.facebook.com/CIV.NRWNews - Twitter:    https://twitter.com/CIV_NRW - Instagram:  https://www.instagram.com/civnrw/
WEB-Layout: Peter G.A. Hölterhoff
Sie können uns unterstützen über Gooding oder eine
direkte Spende hier online
Bankverbindung: Volksbank Hohenlimburg
IBAN:DE30 4506 1524 4001 2313 00,
BIC: GENODEM1HLH

Veranstaltungskalender

Wir benutzen Cookies
Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben.