Schlichter statt Richter
Ergebnis: Schlichtungsstelle fest etabliert - Schlichtungen auf Augenhöhe statt langwierige Gerichtsverfahren
Heute hat die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ihren zweiten Jahresbericht veröffentlicht. Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundesbehörden zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht.
„Öffentliche Verwaltungen sind zwar durch das BGG zur Barrierefreiheit verpflichtet und sie tragen eine besondere Verantwortung, wenn es um gleichberechtigte Zugänglichkeit und Teilhabe für alle Menschen geht,“ so Jürgen Dusel. „Bei der Umsetzung hapert es jedoch noch an vielen Stellen. Dabei geht es nicht nur um bauliche Barrierefreiheit, sondern auch um barrierefreie Informationen auf Internetseiten für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen oder auch Bescheide in leichter und verständlicher Sprache,“ erläutert Dusel. „Ich fordere die öffentlichen Verwaltungen auf, diese Verpflichtung aus dem BGG ernst zu nehmen und die Bemühungen zu umfassender Barrierefreiheit deutlich zu verstärken. Auch um dies voranzubringen, gibt es die Schlichtungsstelle. Sie ist ein ganz konkretes Angebot für Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung kostenfrei und außergerichtlich geltend zu machen.“
Der für den Berichtszeitraum 2018 veröffentlichte Tätigkeitsbericht zeigt, dass sich die Schlichtungsstelle inzwischen fest etabliert hat. Sie wurde bereits mehr als 300 Mal in Anspruch genommen. In der überwiegenden Zahl der Verfahren konnte eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden. Damit konnten - mitunter langwierige - Gerichtsverfahren vermieden werden.
Erfreulich ist auch, dass die Schlichtungsstelle im Berichtszeitraum erstmals eine vollständige Übersetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes in die Deutsche Gebärdensprache vorgenommen hat. Im vergangenen Jahr wurde in Deutschland zudem die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt. Dadurch übernimmt die Schlichtungsstelle die Aufgabe der „Ombudsstelle digitale Barrierefreiheit“. Das Besondere daran ist, dass in diesem Bereich nun auch Schlichtungsverfahren durchgeführt werden können, wenn privatrechtlich organisierte Einrichtungen, die jedoch überwiegend aus Bundesmitteln finanziert werden, sich nicht an die Vorgaben zur Barrierefreiheit halten.
Quelle: Pressemitteilung Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Details