die kreidefelsen 16 20150711 2009721517Kurtaxe
Die sogenannte Kurtaxe ist eine Form der Tourismusabgabe, die meist in Fremdenverkehrsorten, pro Person und Übernachtung erhoben wird. In Deutschland ist diese Abgabe nicht bundeseinheitlich geregelt. Schwerbehinderte können unter bestimmten Umständen eine Vergünstigung oder Befreiung dieser Abgabe erhalten.

Da auch dies nicht einheitlich geregelt ist, lohnt es sich, bei der zuständigen Touristeninformation nachzufragen, welche Vergünstigungen für Schwerbehinderte eingeräumt werden. Auch Begleitpersonen können hiervon profitieren, wenn das Merkzeichen „B“ im Ausweis vermerkt ist.
Vergünstigungen bei der Schifffahrt und Fährennutzung

Ich habe recherchiert und einige Informationen zusammen getragen: Freifahrt ("unentgeltliche" Beförderung) besteht für bestimmte Personengruppen bei Bus, U- und S-Bahnen und Straßenbahnen sowie der Deutschen Bahn bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB-Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) (in der 2. Klasse ohne zusätzlichen Fahrschein). Dieses gilt ebenfalls für private Eisenbahnen.
Unter Nahverkehr sind u. a. auch Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich zu verstehen. Somit können Menschen mit Behinderung auch bei diesen Verkehrsträgern die Regelungen zur Freifahrt in Anspruch nehmen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Nordseeinseln
Der Übersetzverkehr zwischen dem Festland und den Nordseeinseln fällt nicht unter den Nahverkehr. Aus diesem Grund ist eine Freibeförderung von Schwerbehinderten nicht möglich. Eine Begleitperson oder ein Hund von Schwerbehinderten wird frei befördert, sofern die Notwendigkeit im Ausweis der behinderten Person eingetragen ist. Ferner werden neben dem Handgepäck Krankenfahrstühle und sonstige orthopädische Hilfsmittel frei befördert. Quelle: http://www.ag-ems.de/reiseinformationen/barrierefreies-reisen.html
Fähre Insel Langeoog
Besitzt die beeinträchtigte Person eine gültige Wertmarke, erhält sie die Freifahrt für die Fähre. Wenn der Behinderten-Ausweis das Merkzeichen " B" aufweist, erhält die Begleitung ebenfalls die Freifahrt für die Fähre.

Weitere INformationen und eine Recherche über Kreuzfahrten finden Sie im CIV NRW News Heftt 1/2015

Text: Marlies Wolf

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