Um Problemen aus dem Weg zu gehen, sollte ein Ehrenamt beim Arbeitgeber angezeigt werden. Meist steht eine solche Anzeigenpflicht für Nebentätigkeit auch im Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber muss zwar nicht zustimmen aber er kann die freiwillige Arbeit im Ehrenamt nur in Ausnahmefällen verbieten. Dies wäre gegeben, wenn die Nebentätigkeit dem Ruf der Arbeitgebers schaden würde oder wenn betriebliche Interessen entgegenstehen. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass das Ehrenamt den Arbeitnehmer nicht zeitlich und körperlich so stark beansprucht, dass die Haupttätigkeit darunter leidet. Es sollte daher eine Wochenarbeitszeit von zusammen 48 Stunden Haupt- und Nebentätigkeit nicht überschritten werden.
Arbeitgeber und Ehrenamt
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