Das Inklusionsstärkungsgesetz vom 14. Juni 2016 hat die Ansprüche hör- und sprachbehinderter Eltern auf Kommunikationsunterstützung in der Schule neu geregelt. Dies gilt sowohl für öffentliche Schulen als auch für Ersatzschulen. Das Gesetz ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.
Hör- und sprachbeeinträchtigte Eltern sind Menschen, bei denen infolge von Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit auch der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört ist. Bisher hatten sie das Recht auf Kommunikationshilfen, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte in Verwaltungsverfahren erforderlich war. In Schulen gehören dazu die Aufnahme und Entlassung von Schülerinnen und Schülern, die Versetzung und die Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen. Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern für gehörlose Eltern bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulmitwirkung hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung freiwillig übernommen.
