Anlässlich der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1541/20) zur Triage erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Wir begrüßen die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat in aller Deutlichkeit klargestellt, dass der Gesetzgeber unverzüglich handeln muss. Er muss nach dem Grundgesetz und im Lichte der UN-Behindertenkonvention dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen wirksam verhindert wird.