Neue Coronavirus-Impfverordnung
• Nach der Begründung zur neuen Impfverordnung fallen „Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei der Operationsbegleitung, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern“ neu unter die höchste Impfpriorität (Gruppe 1). „Mitarbeitende in der Spezialpflege, z. B. Stoma- oder Wundversorgung“ sind ebenso explizit genannt.
• „Außendienst-Technikerinnen und -Techniker (von z. B. Beatmungsgeräten)“ sowie „Medizintechnik (…) zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur“ fallen neu unter die hohe Priorität (Gruppe 2).
• „Medizinprodukteindustrie“, „Großhandel für Medizinprodukte und Sanitätshausmitarbeitende“ fallen neu unter die erhöhte Priorität (Gruppe 3).
Quelle: BVMed
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