Mit der Veröffentlichung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Bundesgesetzblatt wurde ein neues Merkzeichen TBl – taubblind – für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis eingeführt. Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung selbstbestimmte Teilhabe taubblinder Menschen, im Sinne der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung getan. Mit der Einführung des Merkzeichens TBl ist die Behinderung nachweisbar.
Broschüre über das Merkzeichen TBl
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