Sehr geehrte Damen und Herren,
der Cochlea Implantat Verband NRW e.V. nimmt als Interessensverband von Kindern mit Hörbehinderung, insbesondere Kindern mit Cochlea-Implantaten, deren Eltern und Fachleuten Stellung zum Referentenentwurf des 18. Schulrechtsänderungsgesetzes (18. SchRÄndG).
Wir begrüßen die grundsätzliche Zielsetzung der Reform, Sprachkompetenz als Schlüsselressource für den schulischen Erfolg frühzeitig zu fördern und Bildungsungleichheiten vor dem Schulstart zu reduzieren. Besonders positiv würdigen wir die Einführung verpflichtender schulischer Vorkurse (ABC-Klassen) sowie die Prognosemöglichkeit einer verlängerten Schuleingangsphase. Diese sind wichtige Schritte zu mehr Chancengerechtigkeit.
Dennoch weist der Entwurf fundamentale Lücken bei der Berücksichtigung von Kindern mit Hörbehinderung auf: Deren Bedarfe sind nicht mit „nicht behinderungsbedingten Sprachverzögerungen“ gleichzusetzen, sondern Ausdruck einer Kommunikationsbehinderung, die spezialisierte audiologische Nachsorge, Hörtraining und angepasste Methoden erfordert.
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