Die CI SHG Hagen hatte Christian Weidensee, Inhaber einer Brandmelder- Vertriebsfirma und engagierter Feuerwehrmann, eingeladen, um Näheres über Brandmelder für Hörgeschädigte zu erfahren. Etwa 20 interessierte Zuhörer hatten sich eingefunden.

Herr Weidensee startete um 18 Uhr seine Präsentation und zeigte Statistiken über Feuer, Feueropfer und die leider viel zu niedrige Anzahl an installierten Rauchmelder in Deutschland. Andere Länder sind da vorbildlicher. Er erklärte, dass Rauch im Schlaf nicht bemerkt wird, da der Geruchssinn sich mit schlafen legt und nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt funktioniert. Daher liegen die Zahlen für Geschädigte und Todesopfer nachts höher als tagsüber. Nur ein paar Atemzüge in Luft mit hoher Rauchkonzentration können schon tödlich sein. Daher sind in vielen Bundesländern laut Bauordnung, Brandmelder inzwischen Pflicht. So auch in NRW.

Normale Brandmelder geben im Auslösefall ein lautes, akustisches Alarmsignal ab. Das ist aber für Hörgeschädigte, die nachts ihre Hörgeräte oder CIs ablegen und dann fast taub sind, keine sichere Alarmmeldung. Es gibt daher für Hörgeschädigte spezielle Brandmelder.

Herr Weidensee hatte eine komplette Anlage mitgebracht und zeigte den Anwesenden die Funktionsweise der Melder und der Alarmzentrale. Die Melder sind untereinander und mit der Alarmzentrale per Funk verbunden. Im Auslösefall geben alle Melder das akustische Alarmsignal ab. Zusätzlich löst die Alarmzentrale zeitgleich ein Blitzlicht aus. An der Zentrale kann ebenfalls eine Vibrationsplatte, die unter das Kissen gelegt wird, angeschlossen werden. Der Hörgeschädigte wird so sicher geweckt und kann entsprechende Maßnahmen ergreifen. Da das akustische Signal an den Meldern ebenfalls ausgelöst wird, werden auch evtl. normalhörende Angehörige geweckt.
Es wurde den Besuchern erklärt, wie viele Brandmelder mindestens und in welchen Räumen angebracht werden müssen.
Es gibt verschiedene Hersteller von Meldeanlagen für Hörgeschädigte. Die von Herrn Weidensee vorgestellten Melder haben eine Betriebsdauer von 10 Jahren. Ein Batteriewechsel ist in dieser Zeit nicht notwendig. Nach diesen 10 Jahren ist der Melder nicht mehr nutzbar und muss komplett erneuert werden. Das ist technisch bedingt, da der Rauchdetektor im Melder dann seine max. Betriebszeit erreicht hat. Das gilt auch für die Melder anderer Hersteller. Die maximale Lebensdauer eines Rauchmelders ist daher auf den zugelassenen Meldern mit dem entsprechenden Datum immer angegeben. Auf die Zulassung der Melder durch die Versicherer und auf die Einhaltung der DIN 14676 sollte ebenfalls geachtet werden. Die uns vorgestellten Melder erfüllen diese Qualitätsstandards. Ebenfalls sind sie bei Stromausfall durch entsprechende Akkus (Notstrombetrieb) über längere Zeit weiterhin betriebsbereit.
Natürlich ging unser Dozent auch auf die Antragstellung bei den Krankenkassen ein. Mit einem Rezept eines HNO Arztes kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Für Hörgeschädigte müssen die Kassen eine Brandmeldeanlage bezahlen. Vorab sollte eine Fachfirma, wie etwa die Fa. Weidensee, die mindestens benötigte Anzahl der Melder feststellen und entsprechend beantragen.
Die Fragen der anwesenden Zuhörer beantwortete Herr Weidensee gerne und ausführlich.

Zum Abschluss wurde noch ein Film vorgeführt, der zeigte, wie schnell sich ein Feuer in einer Wohnung ausbreitet. Wir alle waren erstaunt, in wie kurzer Zeit ein ganzes Zimmer lichterloh brennt und wie viel giftiger Rauch dabei entsteht. Innerhalb von 3 Minuten war das Zimmer total ausgebrannt.

Durch den Vortrag gut informiert, blieben kaum Fragen offen.

Mit einem großen Dankeschön verabschiedete sich die CI-SHG von Christian Weidensee.

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Video mit Untertitel

Weitere Informationen erhaltet ihr auf der Homepage:
http://www.lebensretter-nrw.de

Für Fragen steht Ihnen Christian Weidensee gerne zur Verfügung.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: 02368 - 8989077
Mobil: 0160 – 98017997

Text: Peter G.A. Hölterhoff

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