Modernisierte Ausbildung für Hörakustiker/-innen
Etwa jede fünfte Person in Deutschland leidet unter einer Hörbeeinträchtigung – von geringer bis zu hochgradiger Schwerhörigkeit. Viele Neuerungen rund um moderne Messverfahren, audiologische Befunde, dreidimensionale Abbilder des Ohres und technisch hochsensible Hörsysteme ermöglichen verbesserte Wege der Hilfe – das nötige Fachwissen und die Anforderungen an eine bestmögliche Beratung von Patienten und Kunden verändern sich rasant. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher die Ausbildung zum/zur Hörakustiker/-in gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung auf den neuesten Stand gebracht.

Die modernisierte Ausbildungsordnung dieses anspruchsvollen Handwerksberufs, der schon lange im digitalen Zeitalter angekommen ist, tritt zum 1. August in Kraft.

Die Ursachen für eine Hörbeeinträchtigung können vielfältig sein, die möglichen Folgen für das soziale, seelische und körperliche Wohlergehen gravierend. Hoch qualifizierte Hörakustiker/-innen helfen Betroffenen, wieder ungehindert oder jedenfalls besser am Leben teilnehmen zu können, indem sie technisch hochwertige Hörsysteme (beispielsweise zusammengeschaltete Hörgeräte) und Hörassistenzsysteme (wie Signalübertragungsanlagen) individuell aussuchen und anpassen.

Neben der Versorgung mit entsprechenden Geräten zählt auch der immer wichtiger werdende Bereich Gehörschutz zu den zentralen Aufgaben von Hörakustikerinnen und Hörakustikern. Die dreijährige Ausbildung stellt daher anspruchsvolle technische Anforderungen: Es gilt, individuelle Hörprofile zu bestimmen und zu beurteilen und den jeweiligen „Hörbedarf“ zu ermitteln. Dazu sind unterschiedliche Messverfahren, technische Hilfsmittel und Techniken zu nutzen. Zu ihren Tätigkeiten gehört auch, Otoplastiken, zum Beispiel Formpassstücke für Hörhilfen und individuell angepassten Gehörschutz zur regulierbaren Lärmreduzierung, herzustellen. Hohe Genauigkeit, zum Beispiel bei der Datenerhebung oder der Einstellung von programmierbaren Hörsystemen, ist dabei eine Grundvoraussetzung für das Arbeiten in diesem Beruf.

Zur technischen Seite der Ausbildung kommt die moderne, serviceorientierte Patientenberatung als weiterer wesentlicher Ausbildungsschwerpunkt hinzu.
Schließlich sind Service- und Instandhaltungsaufgaben und das Organisieren und Ausführen von Geschäfts- und Abrechnungsprozessen weitere Bestandteile der Ausbildungsordnung.

Die Ausbildungszahlen in diesem Beruf sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. 2015 haben 1.296 Jugendliche einen neuen Ausbildungsvertrag unterzeichnet, 2014 waren es 1.011 und 2013 noch 837. Dies entspricht einer Steigerung innerhalb von nur zwei Jahren um mehr als 50 %. Der Hörakustiker gehört darüber hinaus zu den wenigen Handwerksberufen, in denen die Zahl der weiblichen Auszubildenden höher liegt als die der männlichen. So entfielen im Jahr 2015 rund 58 % der neuen Ausbildungsverträge auf junge Frauen. Zudem ist der Anteil der Auszubildenden mit Hoch- oder Fachhochschulreife sehr hoch. Dieser lag 2014 gemessen an den damaligen Neuabschlüssen bei knapp 60 %. Damit stellt der Ausbildungsberuf für studienberechtigte Jugendliche eine attraktive Alternative zu einem Studium dar.

Hörakustiker/-innen werden – im engen Kontakt mit Patienten und Kunden – vorwiegend in Handwerksbetrieben ausgebildet; die Übernahmechancen sind sehr gut. Im Anschluss an die Ausbildung besteht die Möglichkeit einer Aufstiegsfortbildung zum/zur Hörgeräteakustikermeister/-in und zum/zur staatlich geprüften Techniker/-in sowie zu den Hochschulausbildungen Bachelor für Hörakustik und Ingenieur/-in für Hörtechnik und Audiologie.

Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung für den betrieblichen und der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung lösen die bestehende Ausbildungsregelung aus dem Jahr 1997 ab.

PM Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

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