joomplu:1694Bundesweite Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ des Sozialverband VdK.
Umfrage zum vollständigen barrierefreien Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs des Deutschen Bahnkunden-Verbandes.

Preissteigerungen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zum Jahreswechsel, Umweltspuren, Dieselfahrverbote, „On-Demand-Mobilitätsdienste“, Elektromobilität sowie Bus- und Bahnfahren für ein besseres Klima sind aktuell wichtige Schlagwörter, aber um die barrierefreie Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist es ruhig geworden. Dabei verlangt das Personenbeförderungsgesetz bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit bei Verkehrsmitteln wie U-/Stadt- und Straßenbahnen, Bahnen besonderer Bauart (z. B: Schwebebahn, H-Bahn), und Linienbussen (inkl. O-Busse).

„Diese Verkehrsmittel sind gerade für Menschen mit Mobilitäts- und Sinnesbehinderungen ein unverzichtbarer Bestandteil für Mobilität und somit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Barrierefreiheit im ÖPNV muss auch weiterhin öffentlich thematisiert und umgesetzt werden“, sagte der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge heute in Düsseldorf.
Barrierefreiheit hilft letztendlich allen Nutzern des ÖPNV, auch zeitweise mobilitätseingeschränkten Menschen, wie Personen mit großem Gepäck, mit Kinderwagen, Ortsunkundigen oder älteren Menschen. Aufgabenträger haben Barrierefreiheit bei der Aufstellung der Nahverkehrspläne (NVP) angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen und Qualitätsmerkmale aufzustellen.
"Dieser Schritt ist angesichts der demografischen Entwicklung unverzichtbar. Schließlich lebten schon Ende 2018 rund zwei Millionen schwerbehinderte Menschen in NRW - Tendenz steigend. Ebenso sind ältere Bürger auf gut zugängliche und leicht benutzbare Busse und Bahnen angewiesen", machte Horst Vöge deutlich. Deshalb setzt sich der Sozialverband VdK mit seiner bundesweiten Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ auch für ein barrierefreies Nordrhein-Westfalen ein.

Der CIV NRW sieht solche Kampagnen auch und gerade im Bereich der Hörsinnbeeinträchtigung für mehr als notwendig an. Selbst "Guthörende" kennen die gemurmelten, total verhallten, aus ungeeigneten Lautsprechern in die Umwelt gequakten, unverständlichen Ansagen auf bundesdeutschen Bahnhöfen. Hörgeschädigte haben dabei keine Chance etwas zu verstehen.
Der Deutsche Bahnkunden-Verband hat eine Umfrage gestartet und möchte von Ihnen wissen, ob die Bus-/Straßenbahn- oder U-Bahn-Haltestelle (nicht Regionalverkehr!) in Ihrer Nähe barrierefrei ausgestaltet ist bzw. die Ausgestaltung ansteht. Denn nach § 8 Absatz 3 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes sind bis zum 1. Januar 2022 alle diese Haltestellen barrierefrei umzubauen. Der Verband hat den Eindruck, dass von den Veranwortlichen in den Bundesländern bis in die Kommunen dieses Datum nicht ernst genommen wird. Anstrengungen, die noch nicht barrierefreien Haltestellen im nächsten umzubauen, sind nicht erkennbar. Niemand von den Verantwortlichen hat einen Überblick über die Anzahl, die notwendigen Baumaßnahmen und die Kosten hierfür.
Zur Umfrage : https://www.bahnkunden.de/aktuelles/umfrage-zum-vollstaendigen-barrierefreien-ausbau-des-oeffentlichen-personennahverkehrs
Quellen: VdK, Deutscher Bahnkunden-Verband

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