Urteil: Keine Kindswohlgefährdung
Es ging um einen heute dreijährigen gehörlosen Jungen, deren ebenfalls gehörlosen Eltern eine CI- Implantation ihres Kindes nahe gelegt wurde. Die Eltern lehnten diese OP ab. Eine HNO-Klinik in Braunschweig sah in der Verweigerung eine Gefährdung des Kindswohls, informierte das Jugendamt, dieses rief das Gericht in Goslar an. Es schwebte das Gespenst der Implantation, notfalls gegen den Willen der Eltern im Raum. Das Gericht musste über den Fall entscheiden.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund und die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft sprachen sich deutlich gegen einen Zwang aus.
Nun hat das Familiengericht am 29. Januar 2019 beschlossen, „keine familienrechtlichen Maßnahmen“ einzuleiten. Gegen den Willen der Eltern wird das Kind somit nicht operiert.
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