Gl steht jedem Gehörlosen zu, unabhängig wann die Gehörlosigkeit eingetreten ist.
Gl steht jedem zu, der „nur" eine an Taubheit grenzende SH hat, sofern diese während der
Hörbahnreifung / Kindheit bestand.
CI-Träger mit bds. hochgradigem Hörverlust bis Taubheit steht das Merkzeichen Gl zu, unabhängig von seiner Hörsystem-Versorgung. Auch bei einer Hochtontaubheit und einer elektro-akustischen Versorgung (CI und Hörgerät) ist der prozentuale Hörverlust so groß, dass ein GdB von 80 in aller Regel besteht. Ein Tonaudiogramm ohne Anlegen des Soundprozessors zur Vorlage bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt reicht aus, um das festzustellen.
Falls Zweifel an der richtigen Berechnung durch die Verwaltung oder das Amt bestehen, kann ein HNO-Facharzt hierzu beraten. Ein Hinzuziehen der Testwerte mit dem Soundprozessor oder
Hörgerät ist immer falsch.
Quelle:
Prof. Dr. med. Anke Lesinski-Schiedat, Oberärztin
HNO-Klinik & DHZ Hannover (Dir. Prof. Dr. T. Lenarz), MHH