Der CIV NRW e.V. schließt sich der Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen Bund e.V. zur Fernsehsendung „Sehen statt hören“ an.
Zitat:
„Das Wochenmagazin „Sehen statt Hören“ hat für viele Menschen der Gebärdensprachgemeinschaft einen ähnlich hohen Stellenwert wie die „Tagesschau“ oder das „Heute Journal“. Man stelle sich vor, diese Sendungen würden gekürzt oder erschienen nur noch im Internet.
Der Bayerische Rundfunk (BR) produziert und finanziert jährlich 47 Sendungen „Sehen statt Hören“. Der WDR trug bisher als Co-Produktionspartner 15 Prozent der Produktionskosten.
Nun wurde bekannt, dass der WDR entschieden hat, die Sendung „Sehen statt Hören“ ab 2016 nicht mehr mitzufinanzieren. Der WDR begründet seine Entscheidung mit Sparmaßnahmen. Eine weitere Beteiligung an der Finanzierung wird nur in Betracht gezogen, wenn die Sendung zukünftig zum Online-Only-Magazin umkonzipiert wird.
„Sehen statt Hören“ wird in Gebärdensprache, in Lautsprache und untertitelt gesendet. Somit ist diese Sendung tatsächlich für alle Interessierten zugänglich und ein vorbildliches Beispiel für echte Inklusion, das in seiner Form so unbedingt erhalten bleiben muss.“
Der CIV NRW e.V., der sich auch als Interessenverband aller Hörgeschädigter begreift, kann sich daher nur der Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen Bund e.V. anschließen.
Auch wir bitten den Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks, seine Entscheidung noch einmal zu überdenken und diese im Sinne der Inklusion abzuändern. Eine Ausgrenzung und Diskriminierung von Hörgeschädigten durch Sparmaßnahmen kann nicht Ziel des Rundfunkrates sein. Hörgeschädigte müssen seit 2014 Fernsehgebühren zahlen. Sie leisten damit auch einen nicht unerheblichen Beitrag zur Finanzierung von eben solchen Fernsehsendungen.
Anbei finden Sie die komplette Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen Bund e.V. als PDF- Datei. Datei herunterladen
Der Vorstand des CIV NRW e.V.