Ratgeber „Informiert und selbstbestimmt“ (Stand: Juli 2017). Der Ratgeber ist vom BMG aktualisiert worden und bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können sich Erkrankte berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber dem/der Behandelnden (z. B. Ärzt/innen oder Zahnärzt/innen, aber auch
Physiotherapeut/innen oder Heilpraktiker/innen) einfordern möchten.
Ratgeber „Informiert und selbstbestimmt“
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