Reisen in der EU wird für Menschen mit Behinderungen einfacher
Der Rat hat heute seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zu der Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen festgelegt.
„Wir haben heute eine Einigung zwischen den EU-Mitgliedstaaten über den neuen Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen erzielt. Die Sonderbedingungen und Vorzugsbehandlung, die Personen mit Behinderungen in ihrem Wohnsitzland zugute kommen, werden auch für andere Unionsbürgerinnen und -bürger mit Behinderungen gelten, die für einen kurzen Zeitraum in dieses Land reisen oder dieses Land besuchen.
Foto: Europäische Kommission
Reisen innerhalb der Europäischen Union sind eine unglaublich bereichernde Erfahrung und sollten für alle Bürgerinnen und Bürger der EU ohne Ausnahme leicht zugänglich sein.“Pablo Bustinduy, spanischer Minister für soziale Rechte, Verbraucherangelegenheiten und die Agenda 2030
Ein einheitlicher Ausweis für barrierefreie Reisen durch die EU
Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Menschen mit Behinderungen während Kurzaufenthalten in der EU gleichberechtigten Zugang zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen, wie ermäßigten Tarifen oder freiem Eintritt, vorrangigem Zugang, Assistenzkräften und reservierten Parkplätzen zu gewährleisten. Dazu gehören Kultur- und Freizeitveranstaltungen, Sport- und Strandeinrichtungen und Verkehrsdienstleistungen.
Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten gemäß dem vom Rat vereinbarten Text beschließen, dieselben Maßnahmen auf Aufenthalte von mehr als drei Monaten anzuwenden, auch für EU-Mobilitätsprogramme.
Die nationalen Behörden werden für die Ausstellung physischer und digitaler europäischer Behindertenausweise in einem barrierefreien Format zuständig sein. Die Ausweise werden in der gesamten EU als Nachweis einer Behinderung anerkannt.
Der Rat hat dem Grundsatz der Mehrsprachigkeit Rechnung getragen: Die Mitgliedstaaten können zweisprachige Ausweise in Englisch und der Landessprache ausstellen. Der Rat hat den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit eingeräumt, Ausweise mit QR-Code als wirksamstem und einfachstem Mittel zur Verhinderung von Betrug auszustellen.
Um eine einheitliche Umsetzung und die gegenseitige Anerkennung in der gesamten Union zu gewährleisten, wird der Europäische Parkausweis alle bestehenden Parkausweise für grenzüberschreitende Mobilität innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie ablösen. Der Parkausweis wird im Einklang mit der allgemeinen Ausrichtung des Rates in physischer Form ausgestellt. Die Ausstellung eines digitalen Europäischen Parkausweises bleibt für die Mitgliedstaaten freiwillig.
Sensibilisierung und Datenschutz
Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission werden dafür zuständig sein, Menschen mit Behinderungen über den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sowie über die ihnen gewährten Sonderbedingungen zu informieren.
Gemäß dem von den Mitgliedstaaten vereinbarten Text werden auf einer EU-Website einschlägige Informationen über den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt. Sie werden in allen EU-Sprachen und barrierefrei verfügbar sein.
Die Mitgliedstaaten kamen überein, den Datenschutz zu verbessern. Im Text des Rates wird klargestellt, dass die Daten des digitalen Ausweises verschlüsselt und gegen unbefugte Nutzung geschützt werden. Darüber hinaus werden das Foto und die Unterschrift des Karteninhabers vom physischen Ausweis entfernt.
Quelle: Rat der Europäischen Union