treppe mit Verbotsschild für RollstuhlfahrerDie Verstetigung des Innovationsfonds und die Verankerung der Patientenbeteiligung als Förderkriterium
Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) begrüßt die Verstetigung des Innovationsfonds (§ 92 SGB V) im Rahmen des verabschiedeten Digitalgesetz (DigiG). Der Innovationsfonds bleibt damit wichtige Säule einer zukunftsfähigen, evidenzgeleiteten Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Eine stärkere Orientierung der geförderten Projekte an den Bedürfnisse und Anforderungen der Patient:innen in der Versorgung sehen wir durch die Aufnahme der Patientenbeteiligung als achtes Förderkriterium gestärkt. Der DNVF begleitet den Innovationsfonds seit Start des Programms aus wissenschaftlicher Perspektive und hatte eine stärkere Einbeziehung der Patient:innen in die Projekte als notwendig empfohlen.

Bild: geralt, Pixabay

Gegenwärtig bestehen aus unserer Sicht erhebliche strukturelle Barrieren im Hinblick auf eine Überführung von erfolgreich evaluierten Projekten des Innovationsfonds in die Regelversorgung. Es fehlen insbesondere klare rechtliche Regelungen für die Zulassung innovativer Versorgungsmodelle in der Regelversorgung. Insofern ist die Rückmeldepflicht für die Adressaten der Umsetzung empfohlener Projekte sowie die Veröffentlichungspflicht aller Rückmeldungen der Adressaten ein guter Schritt für mehr Struktur und Transparenz im Transfer-Verfahren.
In seinem Positionspapier „Verbessert der Innovationsfonds die Versorgung? Eine kritische Bestandsaufnahme zum Stand der Implementierung erfolgreicher Innovationsfondsprojekte in die Versorgungspraxis“ gibt das DNVF Empfehlungen zur Überwindung des Regelungsdefizits beim Transfer neuer Versorgungsformen. Wenn dieses Defizit angegangen wird, kann der Innovationsfonds zu einem noch wirksameren Instrument der Lösung von Versorgungsproblemen und der Weiterentwicklung und Verbesserung der existierenden Versorgung in Deutschland werden.
Link zum Positionspapier https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/a-2270-3537

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung
Der gemeinnützige Verein „Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e.V.“ (DNVF) wurde 2006 in Berlin gegründet. Das DNVF steht als interdisziplinäres Netzwerk allen Institutionen und Arbeitsgruppen offen, die mit der Sicherung der Gesundheits- und Krankenversorgung unter wissenschaftlichen, praktischen oder gesundheitspolitischen Gesichtspunkten befasst sind. Das DNVF hat es sich zum Ziel gesetzt, die an der Versorgungsforschung im Gesundheitswesen beteiligten Wissenschaftler*innen zu vernetzen, Wissenschaft und Versorgungspraxis zusammenzuführen sowie die Versorgungsforschung insgesamt zu unterstützen und voranzubringen. Darüber hinaus fördert das DNVF den wissenschaftlichen Nachwuchs, beispielsweise durch die Bildung interdisziplinärer Arbeitsgruppen zu fächerübergreifenden Themen der Versorgungsforschung.

Quelle: Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) e.V.

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