Die Krankenkassen/-verbände in NRW haben in diesem Jahr allein für die kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung (Pauschalförderung) über 10,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Fördersumme teilt sich wie folgt auf: 3,2 Millionen Euro für die Landesorganisationen der Selbsthilfe, 4,2 Millionen für die Selbsthilfekontaktstellen und -büros und mit 3,4 Millionen wurden die örtlichen Selbsthilfegruppen in NRW gefördert.
Bild: Florian Brauch, neuer Ansprechpartner Servicestelle Projekt- und Maßnahmenförderung für Landesorganisationen der Selbsthilfe in NRW
Fördergelder 2022
I. Berechnung des Budgets
Nach §20h SGB V müssen die Krankenkassen/-verbände die Selbsthilfe mit insgesamt 1,19 € pro Versicherten fördern. 70% dieses Betrages – also 0,83 € pro Versicherten – sind für die Pauschalförderung zu verwenden. Die restlichen 30% des Betrages vergeben die Krankenkassen individuell (Projektförderung).
Förderfähige Projekte sind hierbei zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die über das normale Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen.
20 Prozent der Pauschalförderung wird für die Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe bereitgestellt. 80 Prozent – dies sind 0,664 € pro Versicherten – sind für die Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfe-Kontaktstellen und Landesorganisationen der Selbsthilfe in den Bundesländern vorgesehen.
In NRW sind in diesem Jahr insgesamt 15.800.948 Menschen bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Das Landes-Budget für die Pauschalförderung beträgt demnach insgesamt 10.529.751,75 €. In Kooperation mit den legitimierten Vertretern der Selbsthilfe haben die Krankenkassen/-verbände das NRW-Landesbudget wie folgt aufgeteilt:
3.158.925,52 € € für die Landesorganisationen der Selbsthilfe
4.211.900,71 € für die Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstellen
3.158.925,52 € für die Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen
Darüber hinaus erhalten die Landesorganisationen der Selbsthilfe und die örtlichen Selbsthilfegruppen Förderung für ihre Projekte. Die Selbsthilfe-Kontaktstellen erhalten in NRW den größten Anteil am Gesamtbudget und keine zusätzliche Förderung im Rahmen dieser Projektförderung.
II. Verteilung des Budgets in NRW/ Konkrete Fördersummen
In diesem Jahr haben bis zum 31.01. (Antragsfrist) 77 Landesorganisationen einen Antrag auf Selbsthilfeförderung gestellt. Insgesamt erhielten die Selbsthilfeorganisationen rund 3.2 Millionen Pauschalförderung. Die Liste der geförderten Landesorganisationen finden Sie hier.
Die Selbsthilfekontaktstellen incl. der angeschlossenen Selbsthilfebüros erhielten in diesem Jahr 3.944.750,- €. Das restliche Budget wird für die Kosten der SelbsthilfeNews verwendet. (siehe www.selbsthilfe-news.de) Eine Liste der Fördersummen finden Sie hier.
In diesem Jahr haben einige Krankenkassen ihr Projektbudget zusätzlich für die Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Dadurch konnten insgesamt 3.478.062,06 € auf die Fördergremien der 53 Städten und Kreisen in NRW aufgeteilt werden.
Die Service-Stelle für die Landesorganisationen der Selbsthilfe hat einen neuen Ansprechpartner
Florian Brauch heißt der neue Mitarbeiter der Service-Stelle in Münster – am Alten Fischmarkt. Sie erreichen ihn von Montag – Freitag telefonisch unter 02 51 / 93 26 09 91 oder 01 79 / 2 36 86 55 und per E-Mail unter projektfoerderung (at) servicestelle-nrw.de. Die Gespräche können auch per Zoom oder bei den
Landesorganisationen vor Ort geführt werden. Die Service-Stelle berät in allen Fragen der Selbsthilfeförderung durch die GKV.
Quelle: GKV NRW (gkv-selbsthilfefoerderung-nrw)