Das BfR und die BfR-Kommission zur Bewertung von Vergiftungen raten Eltern, Batterien unzugänglich aufzubewahren.
Beim Verschlucken von Knopfzellen können diese in der Speiseröhre stecken bleiben und die Schleimhaut schwer schädigen. Die Kommission „Bewertung von Vergiftungen“ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) rät deshalb zur besonderen Vorsicht. In den vergangenen zehn Jahren wurden dem BfR mehrere hundert Fälle von Kliniken und Giftinformationszentren mitgeteilt, bei denen es zum Verschlucken von Knopfzellen kam. Die Gesundheitsschäden werden vor allem durch den Entladungsstrom der Batterie ausgelöst. „Wir raten daher allen Eltern, Knopfzellen vor Säuglingen und Kleinkindern unzugänglich aufzubewahren. Nach dem Verschlucken einer Knopfzelle sollte umgehend eine Untersuchung in einer Klinik erfolgen“, empfiehlt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Durch die zunehmende Verbreitung von batteriebetriebenen Geräten in allen Lebensbereichen können Kinder vermehrt in den Kontakt mit Knopfzellen kommen und diese verschlucken. Problematisch ist es, wenn eine Knopfzelle in der Speiseröhre stecken bleibt:

Durch den Kontakt mit den feuchten Schleimhäuten kommt es zum Stromfluss. An der Grenzfläche zwischen Knopfzelle und Schleimhaut entstehen dabei Hydroxidionen, die zu schwerwiegenden Verätzungen führen können. Ein besonderes Risiko besteht für Kleinkinder beim Verschlucken von großen Knopfzellen (über 20 mm), da ein Steckenbleiben in der engen kindlichen Speiseröhre dann besonders wahrscheinlich ist.

Kann die Knopfzelle die Speiseröhre passieren, so sind nur selten Komplikationen zu erwarten. In diesen Fällen reicht es meist, das natürliche Ausscheiden der Knopfzelle unter ärztlicher Kontrolle abzuwarten.

Bleibt die Knopfzelle in der Speiseröhre stecken, so entwickeln sich zunächst keine Symptome oder nur leichtes Unwohlsein. Nach einigen Stunden kommt es zu Erbrechen, Appetitlosigkeit, Fieber oder Husten. Im weiteren Verlauf treten an der Kontaktstelle zwischen Knopfzelle und Speiseröhre zunehmend Gewebeschädigungen auf, die zu Blutungen und Absterben des Gewebes führen können. Als Spätfolge kann sich die Speiseröhre narbig verengen. In seltenen Fällen können die Komplikationen zum Tod führen.

Je stärker die Batterie geladen ist, desto ausgeprägter können die gesundheitlichen Schäden sein.

Das BfR rät schon beim begründeten Verdacht des Verschluckens einer Knopfzelle zu einer sofortigen Untersuchung in der Kinderklinik.

Ärzte melden Vergiftungsfälle, auch Verdachtsfälle, an die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im BfR. Diese Mitteilungspflicht umfasst neben Vergiftungen durch chemische Stoffe und giftige Pflanzen auch das Verschlucken von Knopfzellen und den damit verbundenen Verätzungsrisiken. Grundlage für die Meldepflicht ist §16e des Chemikaliengesetzes.

Wichtige Hinweise und Informationen zu Vergiftungs- und Erstickungsfällen bei Säuglingen und Kleinkindern gibt die BfR-Broschüre „Risiko - Vergiftungsunfälle bei Kindern“:

- https://www.bfr.bund.de/cm/350/risiko-vergiftungsunfaelle-bei-kindern.pdf

Erste Hilfe-Maßnahmen bei Vergiftungs- und Erstickungsfällen für unterwegs bietet die kostenlose BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“:

- https://www.bfr.bund.de/de/apps_vergiftungsunfaelle.html

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

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