Stationäre Rehabilitationsmaßnahme nach CI-Operation jetzt auch als Anschlussheilbehandlung (AHB)
Die MEDIAN-Kaiserberg-Klinik Bad Nauheim konnte unter der Leitung von Chefarzt Dr. med. Roland Zeh gemeinsam mit der HNO-Uniklinik Frankfurt eine neue AHB-Indikationsgruppe für Patienten mit Cochlea-Implantaten etablieren. Eine AHB bedeutet, dass die Patienten schon 14 Tage nach der Krankenhausentlassung in die Rehaklinik aufgenommen werden müssen. AHBs sind in anderen medizinischen Bereichen, z.B. nach Hüft-, Knie- oder Bypass-Operationen schon lange eine Selbstverständlichkeit.
Stationäre Rehamaßnahmen für CI-Träger waren schon immer ein wichtiger Baustein der CI-Nachsorge. Unbefriedigend war dabei jedoch, dass es oft sehr lange gedauert hat, bis die Patienten zur stationären Reha aufgenommen werden konnten. Die Antragstellung war mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.
Bild: Dr. Roland Zeh, Foto: Privat
Ziel war es deshalb, die Aufnahme der Patienten im Rahmen einer AHB zu ermöglichen. Die Voraussetzung dafür war, dass die CI-Rehabilitation in den AHB-Indikationskatalog aufgenommen wird. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass eine AHB nicht vom Kostenträger abgelehnt werden kann.
Um zu zeigen, dass eine AHB nach einer CI-Implantation medizinisch als auch wirtschaftlich sinnvoll machbar ist, wurde eine Studie durchgeführt. Die Studie konnte erfolgreich zeigen, dass dieselben guten Hörergebnisse erreicht werden konnten, wie mit der bisherigen konventionellen Aufnahme der Patienten als Heilverfahren, aber im Schnitt 4 Monate früher.
Durch die CI-AHB profitieren alle Beteiligten:
• Die Patienten, weil sie ihr CI früher nutzen und somit schneller wieder an der
Kommunikation in allen Lebenssituationen teilhaben können
• die Patienten und die Sozialgemeinschaft durch die frühere berufliche und
gesellschaftliche Wiedereingliederung
• Die Kostenträger und die einweisenden Kliniken durch den Bürokratie-Abbau (kein
Genehmigungs-Vorbehalt)
Die AHB ist somit eine klassische win-win-Situation.
Mit der Einführung der AHB wird auch ein wichtiger Teil der Leitlinie für die CI-Versorgung verbessert: Im Rahmen der leitliniengerechten Folgetherapie wird sichergestellt, dass alle Patienten nach der Implantation eine qualifizierte Weiterbehandlung bekommen können, um das Rehabilitationspotential des Cochlea-Implantates auch früh und bestmöglich auszuschöpfen.
Patienten sprechen das Vorgehen vor der Operation bitte mit der operierenden Klinik ab.
Anmerkung der Redaktion: Dr. med. Roland Zeh ist ebenfalls Präsident unseres Bundesverbandes, der DCIG und im Vorstandd des DHV..
Quelle: DHV