Ein gemeinsames Projekt von Goethe-Universität und Uni Mainz untersucht die Umsetzung der UN-Konvention im Bildungswesen.
Wie wird das Prinzip der Inklusion auf den verschiedenen Ebenen unseres Bildungssystems umgesetzt? Wie gehen Lehrkräfte und andere Akteure im Bildungssystem mit den neuen Anforderungen um? Mit diesen Fragen wird sich eine länderübergreifende Gruppe von Forscherinnen und Forschern befassen, die vom Verbund der Rhein-Main-Universitäten gefördert wird. Ziel ist letztendlich, eine DFG-Forschungsgruppe zu diesem Thema einwerben zu können.
Alle Menschen sollen gleichermaßen an Leben und Gesellschaft teilhaben können. Dies zu gewährleisten, dazu haben sich die Mitgliedsstaaten der UN mittels der 2008 in Kraft getretenen UNBehindertenrechtskonvention verpflichtet. In Deutschland sorgt insbesondere Artikel 24 der Konvention für anhaltende Debatten: Er schreibt die Inklusion im Bildungswesen vor. Inklusion heißt dabei nicht, Menschen mit Behinderung durch besondere Maßnahmen zu integrieren – das Bildungswesen soll vielmehr für alle Menschen in gleicher Weise offenstehen. Regelschulen sollen künftig offener sein für Kinder mit Behinderungen, darüber herrscht ein breiter Konsens. Das stark gegliederte deutsche Bildungswesen ist jedoch eher auf Leistungsselektion ausgelegt als auf die Teilhabe aller an allen Angeboten.
Die Forschungsinitiative „Inklusion im Spannungsfeld“ nimmt nun den institutionellen Wandel in den Blick, der sich als Folge der UN-Konvention im deutschen Bildungswesen vollzieht und in einem Spannungsverhältnis zur Leistungsselektion steht. Sprecherinnen der Forschungsgruppe sind Prof. Diemut Kucharz (Goethe-Universität) und Prof. Karin Bräu (Johannes-Gutenberg-Universität Mainz). Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehen die besondere Herausforderung für den Umbau des Schulsystems in Richtung Inklusion darin, dass durch das „meritokratische Prinzip“ unserer Gesellschaft Leistung, Selektion und Wettbewerb als grundlegende Prinzipien beibehalten werden. Auf allen Ebenen – also im Unterricht, an der einzelnen Schule, in der Bildungsverwaltung und in der Politik – müsse dieses Spannungsfeld von Teilhabe und Leistungswettbewerb austariert werden. Zu untersuchen ist demnach, wie in der Praxis des gesamten Schulsystems mit der Herausforderung umgegangen wird, Inklusion zu realisieren und zugleich dem Leistungsanspruch gerecht zu werden.
Quelle: Goethe-Universität Frankfurt am Main

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