In den vergangenen Jahren wurde üblicherweise nur ein Ohr implantiert, auch und gerade, wenn beide Ohren ertaubt waren. Einerseits wurde das Argument eines unoperierten „Ersatzohres“ angeführt, das in der Zukunft für verbesserte Implantate oder andere Therapieformen (Hoffnung, die Hörzellen wieder nachwachsen zu lassen) zur Verfügung stünde. Andererseits haben die Krankenkassen nur die einseitige Implantation bezahlt.
Langjährige psychoakustische Forschungsergebnisse zum binauralen Hören (und natürlich die alltägliche Hörerfahrung, wenn man sich ein Ohr verschließt) konnten aber nachweisen, dass gerade das Sprachverstehen mit nur einem Ohr schlechter ist als mit zwei Ohren und das vor allem in (den üblichen alltäglichen) geräuschvollen Hörsituationen. Dazu kommen die zunehmenden neurophysiologischen Erkenntnisse, dass die Hörbahn und der Hörkortex des unversorgten tauben Ohres sich nach der Geburt nicht entwickeln kann und teilweise vom hörenden Ohr übernommen wird, so dass nach langen Phasen einseitiger Gehörlosigkeit ein gutes Hören an diesem Ohr nicht mehr erreicht wird - das gilt jedoch nur für einseitige Gehörlosigkeit die früh nach der Geburt einsetzt. Bei Kindern sollten Phasen von einseitigem Hören folglich vermieden werden. Bei der Hörgeräteversorgung hat man diesen Umstand schon seit den 1970er Jahren in der beidohrigen Standardversorgung berücksichtigt.
Etwa seit dem Jahr 2000, vor allem seit der Einführung von hinter dem Ohr getragenen digitalen Signalprozessoren, wird an fast allen CI-Kliniken auch die beidohrige CI-Versorgung mit gutem Erfolg angeboten. Auch die Versorgung von einseitig ertaubten Patienten (mit Hörgeräteversorgung auf der contralateralen Seite oder Normakusis) ist möglich und wird an vielen Kliniken durchgeführt.