joomplu:4813Mit der Neufassung der Satzung des CIV NRW wurde die Bildung von Abteilungen innerhalb des Verbandes ermöglicht. Der Vorstand hat mit entsprechenden Planungen und Vorbereitungen hierzu begonnen. Die zukünftige Abteilung des CIV NRW „Junge CI-Selbsthilfe“ nimmt inzwischen konkrete Formen an und wird der bisherigen „Jungen Selbsthilfe“ viele Vorteile bringen. Beflügelt durch den NRW- Selbsthilfepreis der GKV, wird die Jugendabteilung die erste Abteilung des Verbandes werden. Der Preis würdigte das Heranführen der jungen Generation in die Selbsthilfearbeit des CIV NRW auf neuen Wegen. Ausschlaggebend hierfür war die Arbeit von Oliver Hupka in der DCIG auf Bundesebene. Sein erfolgreiches Jugend-Projekt DOA (Deaf O(h)r Alive) begann mit einem Blog und startete dann verschiedene, gemeinsame Events speziell für Jugendliche, wie Skifahren in Innsbruck und ähnliches. Aus DOA entwickelte sich DOA NRW, die Jugendbewegung der CI-Selbsthilfe in NRW, die sich mit Unterstützung des CIV NRW bildete.
DOA NRW wird als Abteilung „Junge CI Selbsthilfe“ in den CIV NRW integriert. Das ermöglicht den jugendlichen Mitgliedern eine aktive und verantwortliche Mitgestaltung innerhalb des Verbandes. Ein weiterer Vorteil sind die besseren Fördermöglichkeiten, die sich aus der Eingliederung als Abteilung ergeben.
Am 12.09.2020 trafen sich Vorstandsmitglieder des CIV NRW und die DOA NRW Gruppenleiter zu ersten Sondierungsgesprächen. Besprochen wurde die Gestaltung der zukünftigen Abteilungsordnung. Den Abteilungsvorstand wird das jetzige Leitungsteam der Jungen CI Selbsthilfe übernehmen und hier ebenfalls als Team agieren. Aus ihren Reihen wurde ein Sprecher und sein Stellvertreter als Verbindungsglied zum CIV NRW Vorstand ausgewählt.
Weitere Einzelheiten und rechtliche Aspekte zur Abteilungsbildung nahmen einen großen Teil des Arbeitstreffens ein. Nachmittags gab der Vorstand dem Leitungsteam Gelegenheit, sich ohne Anwesenheit des Vorstands des CIV NRW
über die Aufteilung der Tätigkeiten innerhalb des Leitungsteams zu beraten.
Die Abteilungen des CIV NRW werden rechtlich unselbständige und organisatorische Untergliederungen des Vereins. Geplant sind weitere Abteilungen. In der nächsten Vorstandssitzung werden entsprechende Anträge zum Beschluss vorgelegt.

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