Stellungnahme zum Artikel „Neues vom Zusammengehen von DSB und DCIG“ von Norbert Böttges in Spektrum Hören 5/2019
In deinem Artikel werden die unterschiedlichen Strukturen von DCIG und DSB dargestellt. Diese Darstellung enthält gravierende Fehler, die wir berichtigen:
Bild: Cover Zeitschrift, Spektrum Hören
• Im Artikel: Anders ist es bei der DCIG. Hier wird jede Person zunächst Mitglied in der bundesweiten DCIG selbst.
Richtigstellung des CIV NRW e.V.: Die Mitglieder können wählen, ob sie bei der DCIG Direktmitglied oder Mitglied des Regionalverbandes werden, in dessen Verantwortungsbereich sie wohnen und werden dadurch über den Regionalverband auch Mitglied in der DCIG.
• Im Artkel: Die Mitgliedsbeiträge werden bundesweit zentral von der DCIG erhoben und über Verteilschlüssel auf die Regionalverbände (und von dort an die Selbsthilfegruppen) verteilt.
Richtigstellung des CIV NRW e.V.: Der Mitgliedsbeitrag wird an die Regionalverbände gezahlt. Von diesem Betrag entrichtet der Regionalverband einen Anteil pro Mitglied an die DCIG.
An die Selbsthilfegruppen gehen keinerlei Gelder von den Regionalverbänden.
• Im Artikel: Daneben gibt es acht Regionalverbände. Die örtlichen Gruppen schließen sich einem dieser Regionalverbände an…
Richtigstellung des CIV NRW e.V.: Die CI-Selbsthilfegruppen in NRW sind unabhängige Gruppen und haben rechtlich den Status einer GbR. Daher dürfen sie vom Verband keine Gelder erhalten und erhalten auch keine Gelder vom CIV NRW e.V. Teilnehmer der Gruppen müssen nicht Mitglied im CIV NRW sein. Jedes Mitglied im CIV NRW hat im Verband ein Stimmrecht, der CIV NRW hat kein Delegiertenwahlrecht.
Der Vorstand des CIV NRW e.V. vertreten von Marion Hölterhoff, Vorsitzende