Alle Informationen rund um die jährlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser über einen zentralen Einstieg – das bietet seit heute das neue Qb-Datenportal des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern einen leichteren Zugang zu den für sie relevanten Themen zu verschaffen:
• Krankenhäuser, Softwarehersteller und Interessierte finden über das Portal die Servicedateien für die Berichterstellung, den Plausibilisierungsdienst sowie die Annahmestelle der Qualitätsberichte. Im Zuge der Arbeiten am Qb-Datenportal wurde auch der Plausibilisierungsdienst verbessert: Die Ergebnisse sind für die Berichtersteller übersichtlicher dargestellt und stehen nun auch zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung. Zudem gibt es eine Seite mit FAQ zum Plausibilisierungsdienst.
• Für Versicherte und interessierte Personen bietet die sogenannte Referenzdatenbank, in der die kompletten Qualitätsberichte jedes Krankenhausstandortes bereitgestellt werden, ebenfalls erweiterte Funktionen: Die jeweils aktuellsten Qualitätsberichte sind nicht mehr nur als PDF-Dokument abrufbar, sondern stehen zusätzlich in einer interaktiven Webansicht bereit, die eine einfache Detailsuche innerhalb eines Berichts nach Schlagworten bietet. Auch zur Referenzdatenbank gibt es einen Bereich mit FAQ.
• Neu ist auch die Downloadmöglichkeit der maschinenverwertbaren XML-Daten: Über ein Online-Auftragsformular können die XML-Daten angefordert und anschließend im zugangsgeschützten Downloadbereich abgerufen werden.
Hintergrund: Qualitätsberichte der Krankenhäuser
In Deutschland sind Krankenhäuser seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen. Damit wird allen Interessierten der Zugriff auf unabhängige Informationen über Strukturen und Leistungen der Krankenhäuser ermöglicht. Qualitätsberichte enthalten zum Beispiel Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung, zur Anzahl der Komplikationen bei bestimmten Leistungen sowie zur Barrierefreiheit. Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen.
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Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss