Ja, es war eine gewaltige Menge an Informationen, die wir euch zur Verfügung stellen mussten. Nur so konnten wir euch umfänglich, transparent und pflichtgerecht innerhalb des Umlaufverfahrens alle notwendigen Berichte und Satzungsneufassungen zukommen lassen. Es war für alle Mitglieder eine besondere und ungewöhnliche Herausforderung, sich in dieser Form eine Meinung zu bilden und abzustimmen.
Auch der Vorstand musste eine gewaltige Aufgabe bewältigen, hat die benötigten Texte verfasst und zu den Broschüren zusammengestellt, mehrfach Korrektur gelesen, Texte neu gefasst. Der Druckauftrag für das fertige Layout wurde beauftragt und mit den gedruckten Exemplaren über 300 Briefe bestückt und diese mit Adresslabels und Briefporto versehen.
Nach dem Versand mussten die zurückgeschickten Stimmzettel auf Gültigkeit geprüft, erfasst und die Stimmen ausgezählt werden. Benötigt wurde eine Teilnahme an der Abstimmung von mindestens 50 % der Mitglieder. Eine enorme Herausforderung für den gesamten Verband, darum war das Zurückschicken des Abstimmbogens besonders wichtig. Der Vorstand hat sicher genervt mit seinen Hinweisen in allen genutzten Medien, mit seinen Erinnerungen und direkten Bitten um Rücksendung. Aber es hat sich gelohnt, ihr habt es geschafft den Umlauf gültig zu machen.
Nach dem Stichtag, dem 16.5.2020 wurde das Umlaufverfahren beendet, danach eintreffende Abstimmbögen sind ungültig.
Ihr habt erfolgreich eure Mitgliederrechte wahrgenommen. Dafür möchte sich der gesamte Vorstand bei euch bedanken.
Die Ergebnisse der Beschlussfassung
Stimmberechtigte Mitglieder zum Zeitpunkt der Abstimmung: 331.
166 Mitglieder (50 %) mussten sich mindestens am Umlaufverfahren beteiligen.
Gültige Stimmabgaben beim Umlaufverfahren: 182
Davon stimmten für die
Entlastung des Vorstandes:
Mit JA: 177
Mit NEIN: 0
Stimmenthaltungen: 5 (4x geschf. Vorstand)
Genehmigung der Neufassung der Satzung des CIV NRW:
Mit JA: 180
Mit NEIN: 2
Stimmenthaltungen: keine
Genehmigung der neuen Beitragsordnung:
Mit JA: 180
Mit NEIN:0
Stimmenthaltungen: 2
Damit ist der Vorstand entlastet, die neue Satzung und die Beitragsordnung genehmigt.
Die Satzungsneufassung wird nun zeitnah dem Amtsgericht in Hagen vorgelegt und die entsprechenden Eintragungen beantragt.
Die neue Satzung und die Beitragsordnung werden nach der Eintragung auf unseren Onlinemedien und in der Verbandszeitschrift veröffentlicht.
Mitteillung des Schriftführers