Jürgen DuselJürgen Dusel erneut zum Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt
Das Bundeskabinett hat Jürgen Dusel erneut zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt. Seit vielen Jahren engagiert er sich für Inklusion, Barrierefreiheit und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das Amt des Bundesbeauftragten übt der Jurist bereits seit 2018 aus. Zuvor war er als Landesbeauftragter in Brandenburg tätig.
Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas: „Jürgen Dusel setzt seine wichtige Arbeit fort, darüber freue ich mich sehr.

Bild: Behindertenbeauftragter Jürgen Dusel / Thomas Rafalzyk.

Inklusion und Barrierefreiheit – ob im Alltag, am Arbeitsplatz oder in digitalen Räumen – sind keine Kür, sondern eine Frage von Rechten und Respekt. Jürgen Dusel ist eine starke Stimme für Teilhabe – und ein unbequemer Mahner, wenn Barrieren im Kopf und im Leben Menschen mit Behinderungen ausgrenzen. Ich schätze seine klare Haltung und seinen beharrlichen Einsatz – und freue mich auf den gemeinsamen Austausch.“
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Jürgen Dusel: „Das große Vertrauen, das Bundesministerin Bärbel Bas und das Bundeskabinett mir mit meiner Wiederernennung entgegenbringen, freut und ehrt mich sehr. Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe für alle Ressorts der Bundesregierung. Das bedeutet: Alle sind in der Pflicht. Die inklusionspolitischen Verabredungen im Koalitionsvertrag machen Hoffnung, weil sie spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringen können. Jetzt muss es darum gehen, diese auch mit konkreten Maßnahmen umzusetzen.“
Der oder die Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen wirkt laut Behindertengleichstellungsgesetz darauf hin, dass der Bund seine Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderungen wahrnimmt.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der oder die Beauftragte bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, soweit diese Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen betreffen. Darüber hinaus sind alle Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Geschäftsbereich des Bundes verpflichtet, die beauftragte Person bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen – insbesondere durch die Erteilung von Auskünften und die Gewährung von Akteneinsicht.
Aktuell leben in Deutschland rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50) – das entspricht 9,3 Prozent der Bevölkerung. Insgesamt leben schätzungsweise etwa 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland

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