BildanzeigeDie zur Stiftung umgebaute UPD hat nach einer monatelangen Unterbrechung am 06.05.2024 wieder ihren Dienst aufgenommen und bietet Beratung zu Gesundheits- und Gesundheitsrechtsfragen an, bisher allerdings ausschließlich telefonisch. Das Angebot soll im Laufe des Jahres u.a. um Regionalstandorte erweitert werden.
Die fast sechsmonatige Lücke in der Patientenberatung sei leider durch den Neuaufbau der Strukturen entstanden, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, bei der Bekanntgabe des Starts am Montag. Die neue Stiftung nahm die Arbeit vorerst mit 40 Beschäftigten, zum Großteil aus dem vorherigen, ca. 100 köpfigen Team bestehend, wieder auf.
Bild: Screenshot der UPD Seite

Die Berater*innen sind erfahrene Expert*innen aus verschiedenen Fachbereichen und die Beratung soll unabhängig von Einflüssen Dritter, ausschließlich im Interesse der Ratsuchenden erfolgen. Insbesondere soll der Fokus auf die Beratung von sozial benachteiligten Personen gelegt werden, um auf diese Weise gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern. Am 1. Mai trat außerdem Sven Arndt sein Amt als Stiftungsvorstand an und es wird erwartet, dass dem UPD-Leitungsgremium bald noch eine zweite, wahrscheinlich weibliche, Person beitreten wird.
Die telefonische Beratung ist kostenlos, anonym und ab sofort zu festgelegten Zeiten unter der alten Beratungsnummer 0800/0117722 erreichbar, eine Webseite >>> bietet weitere Informationen. Zukünftig sind auch andere Beratungsformen wie Face-to-Face, Chat oder schriftliche Formate geplant. Ab Mitte des Jahres sollen zudem mindestens 16 regionale Beratungsstellen eingerichtet werden.
Angesichts der unterschiedlichen Größe und Bevölkerungszahlen der Länder besteht aus Sicht der Patientenvertretung jedoch die Notwendigkeit, über die geplante Anzahl von regionalen Beratungsstellen hinauszugehen. Daher fordern die Patientenorganisationen bundesweit 30 regionale Beratungsstellen, die bevölkerungsorientiert eingerichtet und gleichmäßig über das Bundesgebiet verteilt werden sollen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland wurde veranlasst, die UPD in eine Stiftung umzuwandeln, mit dem Ziel eine Unabhängigkeit zu garantieren. Aufgrund der schwierigen Finanzierung kam es jedoch zu Kompromissen, welche von den federführenden Patientenorganisationen stark kritisiert wurden. (Siehe hier >>>)
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband 

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