Das Stipendium richtet sich an schwerbehinderte Schüler des Landes Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, die eine Hochschulreife anstreben.
Grundgedanke des Stipendiums ist die finanzielle Förderung eines Stipendiaten. Dieser positive Effekt darf nicht eine Einkommensminderung während der Förderzeit auslösen (z.B. durch staatliche Förderung gemäß SGB XII).
Bewerben können sich schwerbehinderte Schüler der Sekundarstufe II sowie der 10. Klasse der Realschule1 auf Grund einer Hör-, Sehbehinderung bzw. Körperbehinderung.
Die Bewerbung kann als Eigenbewerbung oder als Vorschlag eines Leiters der Klasse oder der Jahrgangsstufe eingereicht werden.
Richtlinien - PDF-Download
Bewerbungsbogen PDF-Download