http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Gesetzesvorhaben/BTHG/EUTB/EUTB_node.html
Kommunikationshilfeverordnung - Formulare
Informationsblatt zum Anspruch auf Kommunikationsunterstützung für Eltern in Schulangelegenheiten >>>
Antrag auf Kommunikationsunterstützung für Eltern in der Schule >>>für Eltern in der Schule >>>
Antrag auf Befreiung und Ermäßigung der Rundfunkbeiträge
Folgende Personen können nach § 4 Abs. 2 RBStV aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung beantragen (Auszug)
Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 % allein wegen der Sehbehinderung und hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt.
Antrag online ausfüllen: https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/
ELSA.NRW elektronischer Schwerbehindertenantrag (für NRW)
Antrag online ausfüllen: https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Antrag auf Gehörlosengeld
Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77,-- € monatlich.
Für den Antrag benötigen sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung.
Zum Antrag: https://formulare.lvr.de/liplvrdb/form/display.do?%24context=01ADD59C7133126E5DC6
HNO- ärztliche Bescheinigung: https://formulare.lvr.de/liplvrdb/form/display.do?%24context=964E1CF35E491270AF04
Im Notfall
Zur Vorlage Notfall Fax: http://www.gv-sh.de/images/pdf/notruf/notfall_fax.pdf
Notfallkarte:
Die Notfallkarte wird von der CI-SHG Südwestfalen zur Verfügung gestellt.
Zur Seite: http://www.ci-shg-suedwestfalen.de/index.php/downloads
Notfallkarte - Vorlage: http://www.shg-besser-hoeren.de/pdf-2014/notfall-karte.pdf
Reisen mit dem Flugzeug - Formular
Flugreisen sind auch für CI-Nutzer kein Problem. Allerdings empfiehlt es sich, das Flughafenpersonal im Vorfeld auf ein Hörimplantat aufmerksam zu machen und es darum zu bitten, außerhalb des Metalldetektors passieren zu dürfen. Der ADAC hat hierzu ein Formular entwickelt, das unter https://www.adac.de/_mmm/pdf/Formular%20Cochlea-Implantat_62143.pdf heruntergeladen werden kann. Mit Unterschrift und Stempel eines Arztes versehen, hilft es, unkompliziert durch die Flughafenkontrolle zu gelangen, ohne die Metallschleuse durchqueren zu müssen. Wie Computer oder Mobiltelefone sind auch Audioprozessoren elektronische Geräte und sollten daher bei Start und Landung ausgeschaltet werden. Falls CI-Nutzer ihren Audioprozessor auch während des Fluges abgeschaltet lassen möchten, sollten sie die Flugbegleiter darauf hinweisen, dass sie visuell auf Anweisungen aufmerksam gemacht werden müssen, solange Ihr Audioprozessor ausgeschaltet ist.
Krankenkassenförderung - Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen Antragsformulare
http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regionale-foerderung-antragsformulare/
Im Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit sind folgende Informationsmaterialien entstanden:
Sie erhalten ein Informationsblatt über das Merkzeichen TBl für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung. Dieses Informationsblatt wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit und Deutschen Blinden- und Sehbehinderten Verband e.V. erstellt.
Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz wurde auch die KHV („Kommunikationshilfeverordnung“) NRW überarbeitet, die die Rechte auf Kommunikationshilfe unter anderem auch für Menschen mit Hörbehinderung in den Wirkungsbereichen der Landesregierung konkretisiert.
War die alte Fassung noch etwas gebärdensprachdominiert (auch wenn sie andere Hilfen nicht ausschloss), bezieht sich die neue Fassung der KHV ausdrücklich auf alle Menschen mit Kommunikationsbehinderung. Sei es gehörlos oder lautsprachlich orientiert schwerhörig oder taubblind oder sprachbehindert.
Eine Unterstützung für Eltern mit Kommunikationsbehinderung, wenn sie die Belange Ihrer Kinder in „Fragen der elterlichen Sorge“ vertreten (zum Beispiel Elternsprechtage und Elternversammlungen in Schule oder Kindertagesstätte), blieb bisher ebenfalls nicht finanziert. Das ist mit der Reform jetzt hinzugekommen!
Wobei eine Kommunikationshilfe nicht nur Assistenz wie Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftdolmetscher bedeutet, sondern auch technische Kommunikationshilfe wie zum Beispiel eine induktive Anlage. Durch das Gesetz besteht auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass diese Mittel eingesetzt werden. Keine Lehrkraft darf sich weigern, bei einer Elternversammlung ins Mikrofon zu sprechen und muss die anderen Teilnehmer/innen ebenfalls anhalten, das zu tun.
Das Schulministerium hat im Herbst letzten Jahres ein Merkblatt für alle Schulen und Schulträger erstellt, das auch über den Landesbehindertenrat an die Selbsthilfeverbände verteilt wurde. Darin waren nach wie vor nur die Gebärdensprachdolmetscher genannt.
Deswegen hat des DSB Landesverband ein Infoblatt erstellt und einen Musterantrag, der die Hilfen differenzierter aufführt.
Informationsblatt zum Anspruch auf Kommunikationsunterstützung für Eltern in Schulangelegenheiten >>>
Antrag auf Kommunikationsunterstützung für Eltern in der Schule >>>für Eltern in der Schule >>>
Damit es im Notfall nicht schief geht
Der CIV NRW e.V. hat für CI Nutzer einen Notfallausweis drucken lassen. Der CIV Hessen-Rhein-Main hat uns freundlicher Weise die Erlaubnis zur Vorlagennutzung erteilt. Hierfür möchten wir uns nochmals herzlich bedanken. Der Ausweis informiert die Rettungskräfte über das CI, teilt mit, dass man ohne CI taub ist, warnt vor MRT Untersuchungen und zeigt in einer Grafik, wie das Gerät richtig am Kopf angebracht wird. Der Ausweis hat die Größe einer Klapp- Visitenkarte. Der CIV NRW e.V. wird den Ausweis auf Veranstaltungen und Messen verteilen. Alle, die den Ausweis direkt erhalten möchten, können ihn per Post bestellen. Der Ausweis selbst ist kostenlos. Wir müssen Euch aber bitten, die Portokosten zu übernehmen. Wie die Bestellung funktioniert, seht ihr auf der bebilderten Anleitung.
Bestellinformation im PDF - Format hier >>>
Antrag auf Befreiung und Ermäßigung der Rundfunkbeiträge
Folgende Personen können nach § 4 Abs. 2 RBStV aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung beantragen (Auszug)
Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 % allein wegen der Sehbehinderung und hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt.
Antrag online ausfüllen: https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/
ELSA.NRW elektronischer Schwerbehindertenantrag (für NRW)
Antrag online ausfüllen: https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Antrag auf Gehörlosengeld
Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77,-- € monatlich.
Für den Antrag benötigen sie eine HNO-ärztliche Bescheinigung.
Zum Antrag: https://formulare.lvr.de/liplvrdb/form/display.do?%24context=01ADD59C7133126E5DC6
HNO- ärztliche Bescheinigung: https://formulare.lvr.de/liplvrdb/form/display.do?%24context=964E1CF35E491270AF04
Selbsthilfegruppen Antragsformulare
http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regionale-foerderung-antragsformulare/
AnsprechpartnerInnen
Die Übersicht der Federführe
http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/wp-content/uploads/17.03.13_Regionale-Federfuehrerliste.pdf