Vollmacht und Verfügung – Corona und die private Vorsorge
(Online Vorträge mit Schriftdolmetschung für Hörbeeinträchtigte, aber auch andere Interessierte sind willkommen)
Der CIV NRW bietet zwei neue Online- Informationsabende mit SchriftdolmetscherIn zu den Themen:
- Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, (am 14.01.2021)
- Patientenverfügung (am 21.01.2021)
Die Referentin Jutta Hartings, Diplom Sozialwissenschaftlerin wird anschaulich über die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung sprechen.
Die erste Veranstaltung klärt über die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung auf.
Viele und nicht nur ältere Menschen fragen sich:
- „Was geschieht mit mir, wenn ich durch Krankheit oder durch einen Unfall nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln?
- Was passiert, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
- Wer handelt, wer entscheidet für mich?“
Nur wenigen ist bewusst, dass Angehörige Volljähriger nur mit schriftlicher Vollmacht in der Lage sind, wichtige Dinge zu regeln. Um nahen Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen, die Möglichkeit der rechtlichen Vertretung einzuräumen, müssen im Vorfeld Vollmachten erteilt werden.
Auch Menschen, die keine nahen Verwandten haben, sollten vorsorgen. Sie können z.B. in einer Betreuungsverfügung einen zukünftigen Betreuer benennen, es können auch bestimmte Menschen ausgeschlossen werden.
Im zweiten Vortrag wird die Patientenverfügung behandelt.
Warum ist die Patientenverfügung in Corona-Zeiten wichtiger denn je?
Ärzte dürfen ärztliche und pflegerische Maßnahmen nur durchführen, wenn der Patient (oder ein gesetzlicher Vertreter) zustimmt. Die Patientenverfügung garantiert, dass Sie auch selbstbestimmt und nach Ihren Wünschen versorgt werden, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.
Eine Patientenverfügung ist für jeden sinnvoll, weil schwere Erkrankungen oder Unfälle jeden Menschen treffen können.
Ohne Patientenverfügung muss der Arzt den mutmaßlichen Willen herausfinden. Dies ist nicht immer leicht, er muss mit Angehörigen und oder Freunden des Patienten sprechen. Bei unklaren Aussagen oder Meinungsverschiedenheiten entscheidet das Gericht.
Um hier Klarheit zu schaffen sollten Sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellen.
Was Sie beachten müssen, erklärt Ihnen Jutta Hartings. Bei beiden Vorträgen werden die Unterscheide Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ausgiebig besprochen.
Die Veranstaltungen finden am 14. und 21. Januar um jeweils 18 Uhr statt online statt und dauern ca. 1,5 Stinden.
Die Veranstaltungen sind für Mitglieder des CIV NRW kostenlos.
Nichtmitglieder zahlen je Veranstaltung 10 €.
Anmeldungen unter:
Nach der Anmeldung erhalten Sie weitere Informationen per Email.